Beiträge von denise.koeln

    Vielen Dank Euch beiden!


    Hmmh :roll: , ich überlege, ob ich lieber für die Rückwand Sperrholz nehmen soll und es dann lackiere oder direkt eine beschichtete Spanplatte verwende. Der EB wird übrigens weiß.
    Laut "Salatgurken" sind wohl beschichtete Spanplatten wegen der Formaldehydbelastung nicht so toll für einen EB. Sie sind wohl aber urinsicherer als lackiertes Holz.
    Der EB soll ja lange halten.


    Was habt ihr denn so verwendet für die Rück- und Seitenwände?


    LG

    Hallo Yvonne,
    es tut mir leid, dass Du Deinen Gonzo gehen lassen musstest.


    Hey süßer Gonzo,
    ich wünsche Dir eine tolle Zeit im Regenbogenland.


    LG
    Denise


    P.S. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen die Regenbogenbrücke zu meiden, weil ich fast jedes Mal weinen muss. So wie jetzt. :cry:

    Zitat von Yestoertchen


    Und das Beispiel Mietvertrag sollte nur verdeutlichen, dass nicht jeder entgeltliche Vertrag eine Übereignung zur Folge hat, was ja hier behauptet wurde.


    Nur zur Klarstellung:
    Kein Vertrag hat unmittelbar einen Eigentumswechsel zur Folge. Zumindest in Deutschland geht das Eigentum nicht durch Vertragsabschluss (Verpflichtungsgeschäft), sondern durch gesonderte Übereignung (Verfügungsgeschäft) über.


    Da dieses sog. Abstraktionsprinzip allerdings nicht in jeder Rechtsordnung besteht, bereitet es augenscheinlich nicht nur den juristischen Laien manchmal Probleme.


    Zitat von Yestoertchen


    Mir ist schon klar, das viele hier, das Beispiel nicht verstehen, wie auch, wenn man nur Internetquellen zur Information hat (und glaubt sich auszukennen :roll: ).


    Deine Aussage in der Klammer hättest Du Dir sparen können. Ich finde es nicht angebracht persönlich zu werden. Ich klinge mich deshalb aus dieser Diskussionsrunde aus und werde auch vorerst an keiner Diskussion mehr teilnehmen, an der Du teilnimmst. So viel zum Thema: unser Forenleben (Offtopic).
    Im übrigen, ist es wirklich nötig, jeden einzelnen Satz auseinanderzunehmen, zu zitieren und jedes Wort auf die Goldwaage zu legen?! Nebenbei bemerkt, man kann sein Wissen auch höflich und freundlich mitteilen.


    Zitat von Yestoertchen


    ...das würde gegen sämtliche Grundprinzipien des deutschen Rechtsverkehrs gehen (Privatautonomie, Gestaltungsfreiheit, Allgemeine Handlungsfreiheit [Art.2 GG] usw. usw.).


    Dazu möchte ich nur auf den numerus clausus des Sachenrechts hinweisen.



    Um Deine Frage zu beantworten, ich habe 2 Schutzverträge von 2 verschiedenen Notstationen unterschrieben.


    Grüße
    Denise

    Hallo,


    also, wenn in einem Schutzvertrag geregelt wird, dass das Eigentum bei der Notstation bleibt, bin ich mir nicht sicher, ob ich solch einen Vertrag unterschreiben würde.
    Ich bin gerne bereit mich an einen Schutzvertrag zu halten und unterschreibe diesen auch guten Gewissens, aber ich möchte schon, dass das dann "mein" Tier ist.


    Meines Erachtens sind die üblichen Schutzverträge auch als Kaufverträge anzusehen. Bei dem Beispiel Mietvertrag muss man unterscheiden zwischen Besitz (mittelbar und unmittelbar) und Eigentum.


    LG