Beiträge von Morgaine
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Hallo lucas94,
gerade gestern habe ich mir die Seite angesehen. Ich hab einen guten Eindruck - eine sehr liebevoll gestaltete Seite (und sooo viele süße Schweine :oops: ).
Erfahrung hab ich keine damit (komm aus Süddeutschland), aber hab schon von einigen Usern hier gelesen, dass sie auch Schweinchen von dort haben.
LG -
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Hallo Eda,
hier im Forum wurde zum Thema Einstreu schon viel berichtet, Erfahrungen ausgetauscht und diskutiert:Welches Streu benutzt ihr?
TierWohl Super oder TierWohl Classic?
Benutzt ihr Stroh?
Welches Einstreu nehmt ihr?
Allspan, Eurolin & CoDas ist nur ein kleiner Auszug von all den Thread´s zum Thema. Am Besten selber mal ausprobieren... :wink:
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Ok, habe gerade beim Durchlesen gemerkt, dass ich keine Ahnung habe und somit totalen Schwachsinn geschrieben habe. :oops:
Aber eins war richtig, die Jurastudentin weiß Rat! :wink: -
Hallo Andy,
wenn ihr euch wieder vertragen hab, ist ja schon mal gut.
Vielleicht kannst du deinen Papa "Überreden"?! Versuch es mit einer Überraschung für ihn. Oder nerv ihn ständig, das er merkt, dass dir dein Schweinchen wichtig ist. Du kennst doch deinen Papa, da wird dir sicher was einfallen... :wink:
Viel Glück!
LG -
Ich bin keine Rechtsexpertin, aber hab mal gegoogelt...
http://de.wikibooks.org/wiki/E…ra:_BGB_Schuldrecht:_Kauf
Da Tiere ja lt. unserer Gesetzgebung "Sachen" sind, gelten hier die üblichen Kaufvertragsklauseln.
Besonders das Kapitel "Ansprüche des Käufers" ist interessant, in der geregelt ist, wie die Eigentumsrechte an den Käufer übergehen.
Ich interpretiere das so: Der Käufer kann bei mangelhaften Sachen Rechte einfordern (z.B. Schadensersatz, Rückgabe). Der Verkäufer hat ab dem Zeitpunkt Kaufpreis gezahlt + Übergabe der Sache keine Rechte mehr.
Wenn ich die Gesetze jetzt am trächtigen Meerschwein anwende, bedeutet das folgendes für mich:
Deine Bekannte könnte aufgrund der Trächtigkeit bei der Züchterin die Gewährleistung einfordern, die Verkäuferin hat keine Rechte mehr am Tier.Jetzt könnte es natürlich noch sein, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, in dem andere Regelungen getroffen wurden. Wobei sich für mich die Frage stellt, ob die im Falle eines Rechtsstreites überhaupt eine Rolle spielen.
Ich würde an Stelle deiner Bekannten weder Mutterschwein noch Babyschweinchen zurückgeben. Dann soll doch mal die Züchterin beweisen, wie die Rechtslage ist. :twisted:
So, und während ich grad hier so schreibe, fällt mir ein, dass wir eine Jurastudentin hier im Forum haben.
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Na eeeendlich! :wink:
Freu mich schon auf die Fotos von den süßen Schweinchen in ihrer tollen Villa... -
miah: Hast du deine Schweinchen inzwischen?
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Eine gewisse Ähnlichkeit mit diesem hier:
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Ich will die Tierheime nicht verherrlichen, auch da läuft nicht immer alles super...
Aber wenn ich hier im Forum die Berichte lesen, sind es doch überwiegend schlechte Erfahrungen mit Zoohandlungen, als mit Tierheimen. -
Hallo Tobias,
erstmal willkommen hier im Forum!Schön, dass du dir nicht einfach Tiere aus der Zoohandlung holst! Noch besser, wäre aus Notstation oder Tierheim... :wink:
Vielleicht wirst du ja fündig, hast ja schon einige Links/Angebote bekommen...
LG
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Ok, dann is klar... :wink:
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Also bevor ich dich so richtig nerve mit dem Thema, nur noch eins dazu:
Ich finde geschlossenere Unterschlüpfe, vorallem in der ersten Zeit wichtig wenn sie eh noch scheu und ängstlich sind, besser. Also biete noch ein weiteres Häuschen für das Schweinchen in der unteren Etage an oder mach das Brett dauerhaft hin. -