Es gibt zum Beispiel dieses Urteil:
http://www.jurablogs.com/de/ol…len-agb-klausel-unwirksam
Zumindest kann man mit dem Rechtsweg drohen ,wenn man sich vorher schonmal kundig gemacht hat, das bewirkt meistens schon genug, wenn man die Rechtslage kennt und dies auch zutrifft.
Ich würde nochmals eine Email an den Versender schicken, und auch daraufhin weisen, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, denn der Versender hat ja einen Vertrag mit dem Paketdienst, und dieser kann auch reklamieren.
Und ansonsten Allspan informieren.