Hallo Lana,
zwar gibt es in Deutschland seit 2004 eine Verordnung, die das Bestatten von Tierkörpern im Garten untersagt. Nur: Es wird den Landesbehörden freigestellt, eine entsprechende Ausnahmeverfügung für Kleintiere zu erlassen.
ZitatTendenziell lässt sich bei den Behörden, die bislang eine Allgemeinverfügung erlassen haben, erkennen, dass sie sich an den ehemaligen Vorgaben orientieren. So gilt z.B. in Braunschweig: "Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt." Quelle: herz-fuer-tiere.de
Genaue Auskunft - auch über Auflagen (also wie tief oder vielleicht zusätzlich eingewickelt) - kann dir die Stadt (vermutlich das Ordnungsamt) oder eventuell sogar der Tierarzt (beim hoffentlich weit entfernten) nächsten Besuch geben.
Wenn erlaubt, spielt es überhaupt keine Rolle, zu welcher Uhrzeit du die Beerdigung vornimmst.