Jep, Ärzte (auch Tierärzte) sind Dienstleister. Sie schulden damit keinen Erfolg, sondern nur das Erbringen von Leistung. Bezahlen muss man sie also in jedem Fall.
Bei groben Behanldungsfehlern muss man dann nachweisen können, dass der Tierarzt einen Fehler gemacht hat, um das Geld von diesem zurück zu bekommen. Das geben die wenigsten Ärzte offen zu. Im gerichtlichen Verfahren lässt sich das oft nur mit Gerichtsgutachten beweisen, die mehrere tausend Euro kosten. Das lohnt sich in den seltensten Fällen, darum kommt es hier oft nicht zu Klagen.
Ich hoffe sehr, dass deinem Kastraten geholfen werden kann und es kein großes Problem ist. Zu dem Tierarzt würde ich dann in Zukunft aber nicht wieder gehen, sollte ein Fehler von diesem begangen worden sein. Hatte leider auch schon Erfahrungen mit schweinchenunerfahrenen Tierärzten, die das aber nicht zugeben wollten, obwohl es (für mich) offensichtlich war, dass sie keinen Plan hatten und nur ins Blaue rieten.