Beiträge von Maronikrümel

    Ich finde deinen Beitrag sehr gut Lamya und ich denke, ich würde es ebenfalls mal auf diese Art versuchen. Es wäre nämlich auch wirklich interessant, was die Argumente der Vermieterin sind.


    Leider ist es aber auch so, dass es Leute gibt wie z.B. HikoKuraiko geschrieben hat. Vermieter, die Tiere praktisch hassen und auch einem kleinen Meerschweinchen andichten dass es stinkt und alles kaputt nagt. Solche Leute sind dann meist nicht umzustimmen und beharrend darauf, dass sie im Recht sind. Wenn die Vermieterin von der TE auch von der Sorte ist kann man wohl nicht anders als sich auf das Gesetzt zu berufen.


    Aber es ist sicherlich richtig, dass man erst mal das Gespräch sucht um herauszufinden, was die Vermieterin für eine Person ist und ob sie mit sich reden lässt. Wichtig wäre auch herauszufinden, ob die Vermieterin wirklich so rabiat gegen die Tiere vorgehen will oder ob evtl. die Eltern das Thema zu ernst nehmen.


    Wenn ich mich richtig besinne dann müsste man die Vermieterin nicht mal in die Wohnung lassen. Als Mieter hat man das Hausrecht und kann selbst bestimmen, wen man in die Wohnung lässt. Da kein offensichtlicher Schaden oder Missbraucht der Wohnung besteht hat sie keinen Grund, einfach kontrollmässig wieder vorbei zu schauen.

    Zitat von Kachri

    Und versuchen sie zu animieren das sie die Haustür aufmacht damit man sie einpacken und mitnehmen kann :oops: :P:lol:


    Jaaaaaaaaaa! Das wäre wohl der Plan. :lol::lol:


    Nova, bei uns haben wir im Wohnzimmer die ganze Front Fenster... magst du nicht mal herkommen und dir das angucken. :lol::lol:


    Das ist ja richtig süss, dass sie so gerne aus dem Fenster guckt! Sie war im früheren Leben bestimmt mal eine Oma die den ganzen Tag am Fenster stand. :lol:

    Mögen die Schweinchen den Päppelbrei? Ich hoffe die Zahngeschichte ist bald ausgestanden!


    Es sind wirklich wieder tolle Bilder geworden.


    Tja, und da sagt man immer die unterbeschäftigte Nachbarin von nebenan steht den ganzen Tag am Fenster und beobachtet die Leute. :lol: Also von Nova würde ich mich jetzt auch gerne beobachten lassen. Da würde ich aber zurückstarren vor Entzückung. :lol:

    Wie wäre es evtl. mit einer Beratung beim Mieterbund? Die hatten bestimmt schon oft mit solchen Fällen zu tun und können vielleicht die passenden Unterlagen und Gesetzesartikel mitliefern.

    Ich denke, es ist eher andersrum. Die Vermieterin müsste einen Gesetzesartikel vorweisen, der das Halten von Meerschweinchen untersagt, bzw. sie müsste beweisen, dass es einen Artikel gibt, der vorschreibt wie gross das Gehege sein dürfte.


    http://www.mietrechtslexikon.d…xikon2/t1/tierhaltung.htm


    Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.


    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html


    Da steht z.B.: Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten.


    Oder: Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.


    Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der Mietwohnung verursachen.

    Grundsätzlich geht es ja darum, dass nicht die Meerschweinchen in diesem Fall verboten werden sondern dass die Gehegegrösse auf Unmut stösst. Im Mietrecht ist aber nirgends festgehalten, wie viel Platz ein Käfig einnehmen darf, es gibt da wohl keine Gesetzesgrundlage. Jedoch steht oft, dass das Tier "artgerecht" gehalten werden muss, das macht die TE ja und das kann ein Vermieter auch nicht verbieten. Durch die Art der Haltung stört sie weder andere Mieter weder noch verursacht sie Schäden, die Vermieterin hat deshalb keinen Grund zur Beanstandung.


    Mich würde es mal interessieren, wie die Begründung der Vermieterin lautete?

    Super, das freut mich sehr für dich! Schön, dass es die anderen Schweinchen geschafft haben! :D Es freut mich sehr, dass ich dir helfen konnte. Immer wieder gerne. :wink:

    Schau mal hier, da findest du bestimmt ganz viele Anregungen. :Deure käfige oder eigenbauten


    Schön, dass du für deine Schweinchen bauen möchtest. Ich habe übrigens Fichtenleimholz genommen für die Wände. Sieht auch sehr schön aus, da es sehr hell ist. Kommt aber natürlich darauf an, wie deine neuen Möbel aussehen.


    Von der Grösse her würde ich ebenfalls 2 Quadratmeter, also 2x1 Meter. Doppelstöckig würde ich vorerst auch nicht bauen. Ich würde jedoch eine kleine Etage reinmachen da die als Unterschlupf sehr beliebt sind. Nur so ca. 25 cm hoch. Wenn du später mal ausbauen möchtest könntest du immer noch eine grössere Etage reinbauen, wichtig ist jedoch eine grosse Grundfläche.


    Meine Etage sah erst nur so aus:
    http://www.fotos-hochladen.net


    Mittlerweile habe ich sie ausgebaut und nun schaut sie so aus: http://www.fotos-hochladen.net

    Sind denn deine Eltern generell gegen deine Schweinchenhaltung? Bist du sicher, dass die Vermieterin das wirklich gesagt hat oder wollten deine Eltern dadurch evtl. einen Weg finden, dass der Eigenbau verschwindet?


    Ich finde es auch sehr schade, dass sie dich so wenig unterstützen. Als Tierhalterin bist du ja dazu verpflichtet deine Tiere artgerecht zu halten, daher finde ich es traurig, dass man dir aufzwingen will sie in einen Gitterkäfig zu stecken. Ich hoffe sehr, dass du dich durchsetzen kannst! Zumindest die Antworten hier kannst du ihnen mal zeigen. Es hat ja einige fachliche Beiträge die deine Eltern eigentlich umstimmen sollten.

    Meerschweinchen wären sogar dann in der Mietwohnung erlaubt, wenn im Vertrag steht dass Haustiere verboten sind. Das hatte ich mal abklären lassen. Bei uns steht auch ein Verbot drin, Kleintiere wie Meerschweinchen sind aber erlaubt, ohne dass man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss.


    Ich glaube kaum, dass der Vermieter vorschreiben kann wie die Haustiere zu halten sind. Da durch die Haltung im Gehege ja kein Schaden an der Wohnung entsteht hat sie keinen Grund, das zu beanstanden.

    Heu hat ja nicht einen so "penetranten" Geruch sodass der sich in die Wände fressen würde und Monate später noch riechbar ist. Ich denke dieser Typ riecht nur was er riechen will... Einige hören sogar Flöhe husten, gegen solche Leute kann man leider nichts machen. Verwunderlich finde ich jedoch auch, dass der Vermieter mitmacht. Die hätten ja zumindest mal persönlich vorbei kommen müssen um zu sehen (bzw. riechen) ob das auch stimmt. Bei der Wohnungsübergabe hat bestimmt auch keiner was gesagt.


    Über solche Leute kann man nur den Kopf schütteln... Da es dich eine Stange Geld kostet ist es noch frustrierender.