§5 Abs 1 und §6 Abs 1 TierSchG verbieten dies eindeutig. Sowohl die Vornahme eines Eingriffes ohne Betäubung (die allerdings nur ein TA durchführen darf) als auch die Zerstörung von Gewegebe (und als solche darf man einen Schnitt mit einem Skalpell bezeichnen) sind Ordnungwidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 5000€ belegt werden.
Übrigens ist jeder Einzelfall eine solche Ordnungswidrigkeit.
Das hätte aber auch der Tierarzt gewusst, der nicht mehr so gut auf euch zu sprechen ist...
Darum glaube ich ja, dass du hier eine schöne Räuberpistole plaziert hast.
Falls nicht, lasst den Scheiß einfach sein und sucht euch einen Tierarzt. wer sich bis zu 120 Meerschweine halten und diese für Preise bis zu 300 € veräußern kann (Zitate aus deinen anderen Beiträgen), wird ja wohl nen paar Euronen für eine Abzessbehandlung haben.
Du bist entweder ein Lügner oder hast mehrere Verstöße gegen das TierSchG begangen.
Beides finden wir hier einfach nur widerlich.
PS.: Es gibt auch Menschen, die drei Meerschweinchenböcke in einem Terrarium halten. Das ist ja noch lange kein Argument dafür, dass das richtig und gut ist. Du argumentierst hier mit der Dummheit und der Ignoranz anderer Menschen. Ein Abzess als solcher wird aber nunmal häufig durch Bakterien verursacht und damit geht es zum Arzt. Wenn meine Kinder eine Schramme haben, gehe ich auch nicht zum Arzt, wenn aus der Wunde aber Eiter tritt (was dachtest du, womit ein Abzess gefüllt ist), dann geht es aber zum Doc. Bei den Meerschweinchen machen wir es genauso. Kleine Wunde von einer Kabbelei bei einer VG wird zu Hause behandelt. Beim kleinsten Entzündungsanzeichen, und Eiter ist ein solches Anzeichen, geht es ab zum fähigen Arzt. Wir gehören wohl auch zu der Sorte Menschen, die nicht unfähig sind, sich einen fähigen Tierarzt zu suchen.
Die Schlachtung stellt tatsächlich eine Ausnahme im Gesetz dar. Das kann man nachlesen, wenn man es dann machen würde...