Meerschweinchen Babys / Nachwuchs

Kann man Tierarzt auf Unterhalt verklagen?????

Themen rund um das Thema Meerschweinchen Babys / Nachwuchs (keine Zuchttipps)

  • Da renne ich mit unserem Überraschungswurf zum Tierarzt (ich erinnere - 2 Mamies und 9 Babies) um das Geschlecht noch mal überprüfen zu lassen (war mir bei einigen nicht so sicher) - man will ja nicht ein Männchen hergeben und dann feststellen das es doch ein Weibchen war.....
    Naja genau das ist passiert - der Tierarzt (nicht der meines Vertrauens - der hatte wegen Krankheit geschlossen) - drei der Babies durften bei uns bleiben und wir wollten halt nicht gleich wieder Nachwuchs bzw. die Männer gehen dann, wenn etwas größer - zur Kastration (ab welchem Alter kann man das machen lassen?) derweilen eben Einzelhaft für die beiden. Naja - nun stellt sich raus Nummer 3 ist kein Mädchen - sondern auch ein Junge..... jetzt weiß ich warum das Weibchen so zugenommen hat.... und ich dachte schon meine Kinder meinen es mit dem Futter zu gut.....


    Ob ich den Tierarzt auf Unterhalt verklagen kann? :twisted: Diesesmal hat mein Tierarzt nicht geschlossen - und wenn ich ihn aus dem Krankenbett rausklingle..... zu dem anderen geh ICH nicht mehr! :evil:

  • Ein gewisses Restrisiko bleibt immer :wink:, auch wenn du die Geschlechter vom TA bestimmen läßt, damit mußt du leben.

  • Nein, man kann keinen Tierarzt auf Unterhalt verklagen.


    Meine Minni damals war schon in Narkose zu Kastration (Frühkastration),
    da der TA und auch ich dachte es sei ein Bock.


    "Er" war damals 3 Wochen alt und hatte 280 gramm. Aber bei der
    OP konnte er keine Hoden finden. Obwohl er beim fühlen vorher ,meinte sie ertasten zu können.3 Tage später hat man gesehen, das es
    ein Mädchen ist.


    Ihre Mutter kam ja trächtig zu mir und ich wollte "ihn" behalten. Und da
    er nicht alleine sitzen sollte wollte ich "Ihn" frükastrieren lassen, bevor
    er decken kann. Die Schwester Lilli war eindeutig vom ersten Tag an ein
    Mädchen. 3 Leute haben Minni für einen Bock gehalten. Erfahrene Leute.
    Bis zum 24. Tag.


    Sie hat mir so leid getan, wegen der Narkose und allem.


    Aber es war die ersten 3 Wochen "ein Bock." Hört sich unglaubwürdig an, aber es war so.


    Aber Unterhalt muss ein TA nicht zahlen.


    Die Aussagen sind immer mit einem Risiko verbunden, das der Besitzer
    trägt. Sonst niemand.


    LG
    Marion

  • das einzige, was du versuchen kannst ist mit dem TA zu reden, ob er dir vll bei der vermittlung hilft. unser TA hatte leider einen bock nicht komplett kastriert und hat uns angeboten, die nach-op kostenlos zu machen und uns bei der vermittlung der jungen zu helfen. leider sind nicht alle so einsichtig.

  • Das mit dem unterhalt war eigentlich auch nur ein Scherz ;-) Hab den Smilie vergessen ;-)


    Heut kamen die drei zur Welt - meien Tochter war bei der Geburt von zweien dabei und sie beschreibt es als uspertolles Erlebniss. Leider hat eines ein Pros - da muss ich aber ins andere Forum glaub ich ;-)