Ich habe mal eine Frage. In unserem Mietvertarg steht das Kleintiere gestattet sind und das man den Vermieter nicht darüber informieren braucht. Wir haben einen riesen Garten, der von keinen Mieter wirklich genutzt wird. Daraufhin habe ich ein kleines Außengehege dort hingestellt ca. 2.5 m² groß, da ich davon ausgegangen bin, dass dies kein Problem darstellt. Nun ist ein Mieter sehr ausfällig geworden, hat mich beschimpft und damit gedroht, wenn das Gehege nicht in einer Woche weg ist, wird er rechtliche Schritte einleiten. Letztens hat er aus schikane das Gehege vor unserer Haustür gestellt. Wenn Kleintiere erlaubt sind und wir das Gartenmitbenutzungsrecht haben, ist dann nicht folglich auch erlaubt die Tiere täglich für 3 Stunden dort zu halten?
Ich bin echt am verzweifeln!
Mary