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Schutzvertrag, ist der wirklich bindend?

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • Zitat von denise.koeln

    Für mich persönlich macht es einen Unterschied. Außerdem kümmere ich mich um das Tier und bezahle alles für das Tier, wieso soll da das Eigentum bei der Notstation bleiben?


    Die Sache ist, aber die, das im Falle der Eigentumsübertragung keine Handhabe mehr gegen den Übernehmer besteht.


    Und für das Tier macht es keinen Unterschied wem es nun gehört, Hauptsache es ist in guter Pflege.


    Und das Beispiel Mietvertrag sollte nur verdeutlichen, dass nicht jeder entgeltliche Vertrag eine Übereignung zur Folge hat, was ja hier behauptet wurde. Außerdem sollte es klar stellen, das ein Vertrag nicht einer bestimmten Gattung angehören muss.


    Mir ist schon klar, das viele hier, das Beispiel nicht verstehen, wie auch, wenn man nur Internetquellen zur Information hat (und glaubt sich auszukennen :roll: ).


    Ich weiß ja nicht wieviele Schutzverträge du bei dir hast, aber die die ich habe, sind keinesfalls durch irgendeinen Automatismus als Kaufverträge anzusehen.

  • Zitat von Yestoertchen

    Genau das habe ich doch geschrieben? Wo unterscheidet sich denn deine Aussage bitte in meiner!?


    hm vielleicht haben wir aneinander vorbei gelesen? aber bei den meisten Schutzverträgen ist es nunmal tatsache, dass der von wildkaetzchen erwähnte Passus nicht drin steht.

  • Vielleicht habe ich es auch nicht deutlich genug geschrieben (schau einfach mal in den Post vom 24.09.2010 14:56) :wink:


    Ich sehe ja auch durchaus ein, dass einige Schutzverträge Kaufverträge sind, ich hab aber ein entschiedenes Problem damit, wenn man sagt, dass SV grundsätzlich KV sind. Mit der richtigen Klauselstellungen ist das eben nicht so, das würde gegen sämtliche Grundprinzipien des deutschen Rechtsverkehrs gehen (Privatautonomie, Gestaltungsfreiheit, Allgemeine Handlungsfreiheit [Art.2 GG] usw. usw.).


    LG

  • Zitat von Yestoertchen


    Und das Beispiel Mietvertrag sollte nur verdeutlichen, dass nicht jeder entgeltliche Vertrag eine Übereignung zur Folge hat, was ja hier behauptet wurde.


    Nur zur Klarstellung:
    Kein Vertrag hat unmittelbar einen Eigentumswechsel zur Folge. Zumindest in Deutschland geht das Eigentum nicht durch Vertragsabschluss (Verpflichtungsgeschäft), sondern durch gesonderte Übereignung (Verfügungsgeschäft) über.


    Da dieses sog. Abstraktionsprinzip allerdings nicht in jeder Rechtsordnung besteht, bereitet es augenscheinlich nicht nur den juristischen Laien manchmal Probleme.


    Zitat von Yestoertchen


    Mir ist schon klar, das viele hier, das Beispiel nicht verstehen, wie auch, wenn man nur Internetquellen zur Information hat (und glaubt sich auszukennen :roll: ).


    Deine Aussage in der Klammer hättest Du Dir sparen können. Ich finde es nicht angebracht persönlich zu werden. Ich klinge mich deshalb aus dieser Diskussionsrunde aus und werde auch vorerst an keiner Diskussion mehr teilnehmen, an der Du teilnimmst. So viel zum Thema: unser Forenleben (Offtopic).
    Im übrigen, ist es wirklich nötig, jeden einzelnen Satz auseinanderzunehmen, zu zitieren und jedes Wort auf die Goldwaage zu legen?! Nebenbei bemerkt, man kann sein Wissen auch höflich und freundlich mitteilen.


    Zitat von Yestoertchen


    ...das würde gegen sämtliche Grundprinzipien des deutschen Rechtsverkehrs gehen (Privatautonomie, Gestaltungsfreiheit, Allgemeine Handlungsfreiheit [Art.2 GG] usw. usw.).


    Dazu möchte ich nur auf den numerus clausus des Sachenrechts hinweisen.



    Um Deine Frage zu beantworten, ich habe 2 Schutzverträge von 2 verschiedenen Notstationen unterschrieben.


    Grüße
    Denise

  • Zitat von denise.koeln

    Ich klinge mich deshalb aus dieser Diskussionsrunde aus und werde auch vorerst an keiner Diskussion mehr teilnehmen, an der Du teilnimmst. So viel zum Thema: unser Forenleben (Offtopic).
    Im übrigen, ist es wirklich nötig, jeden einzelnen Satz auseinanderzunehmen, zu zitieren und jedes Wort auf die Goldwaage zu legen?! Nebenbei bemerkt, man kann sein Wissen auch höflich und freundlich mitteilen.


    Ich reagiere extrem empfindlich, wenn man mich für dumm verkaufen will. Und ich brauche keine Belehrungen über die Feinheiten der Rechtswissenschaften, thankyouverymuch. Ich wollte lediglich nicht so ins Detail gehen, da hier eben auch Laien mitlesen.


    Und ich habe kein Problem, wenn du nicht mehr diskutieren willst, entweder man kommt mit meiner Art klar oder nicht. Ich werde mir aber nicht den Mund verbieten lassen.


    Und ich für meinen Teil überlege mir ganz genau, was ich schreibe, auch wenn die Worte harsch sind, so sind sie wenigstens durchdacht.