Zitat von schweinsnase77@Yestörtchen. Dabei handelt es sich aber um einen Mietvertrag und der Vermieter ist verpflichtet zum Beispiel Instandhaltungskosten bzw. Schäden an der Immobilie zu übernehmen.
Ach nee Aber laut deiner Logik müsste der Vermieter trotzdem sein Eigentum verlieren, da ja eine Sache gegen Geld den Besitzer wechselt. Und nur mal so nebenbei: Mietverträge beschränken sich nicht auf Immobilien, sondern kann durchaus auch eine Fahrnis (bewegliche Sache) sein.
Und was spricht deiner Ansicht nach dagegen, dass ein Schutzvertrag nicht "so etwas ähnliches" wie ein Mietvertrag ist? Es gibts keinen NC für Verträge, man muss auch nicht jeden Vertrag in das typische Raster quetschen können. Ergo ist ein Schutzvertrag (kommt da natürlich auf den genauen Inhalt an) eben kein Kaufvertrag.