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Schutzvertrag, ist der wirklich bindend?

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • Zitat von schweinsnase77

    @Yestörtchen. Dabei handelt es sich aber um einen Mietvertrag und der Vermieter ist verpflichtet zum Beispiel Instandhaltungskosten bzw. Schäden an der Immobilie zu übernehmen.


    Ach nee :roll: Aber laut deiner Logik müsste der Vermieter trotzdem sein Eigentum verlieren, da ja eine Sache gegen Geld den Besitzer wechselt. Und nur mal so nebenbei: Mietverträge beschränken sich nicht auf Immobilien, sondern kann durchaus auch eine Fahrnis (bewegliche Sache) sein.


    Und was spricht deiner Ansicht nach dagegen, dass ein Schutzvertrag nicht "so etwas ähnliches" wie ein Mietvertrag ist? Es gibts keinen NC für Verträge, man muss auch nicht jeden Vertrag in das typische Raster quetschen können. Ergo ist ein Schutzvertrag (kommt da natürlich auf den genauen Inhalt an) eben kein Kaufvertrag.

  • Mieten und kaufen sind aber 2 Paar schuhe ;) der Vergleich hinkt wirklich, Yestoertchen. Übrigens hatte das eine Jurastudentin in nem anderen Forum mal geschrieben, dass rein rechtlich die Schutzverträge keine Gültigkeit hätten. Ich kann sie nochmal fragen, wenn das so interessant hier ist ;)


    wie dem auch sei - für mich ist ein Schutzvertrag in jedem Fall verpflichtend. Ich habe etwas unterschrieben, ein Versprechen gegeben. Und wenn ich das einhalte (sofern es nicht total abstrus ist) hab ich auch kein problem dass jemand kommt und das "kontrolliert".


    *max* ich finde den Gedanken schon vorstellbar. Normalerweise werden solche Besuche angekündigt und ich würd auch keinen "einfach so" rein lassen, der vor der Tür steht. ;)

  • Für mich war es selbstverständlich solch einen Schutzvertrag zu unterschreiben. Mir wurden ja außerdem nicht nur Pflichten auferlegt, sondern auch Rechte, nämlich, dass ich das Tier jederzeit zurück geben kann und das finde ich gut, denn manches Mal kann ja auch eine Vergesellschaftung schief gehen.


    Also, wenn bei mir von der Notstation jemand zur Kontrolle vorbei kommen würde, würde ich mich sogar freuen.


    Ob der Schutzvertrag rechtlich wirksam ist, darüber habe ich mir gar keine Gedanken gemacht, denn alles was in dem Schutzvertrag aufgeführt war, ist für mich selbstverständlich gewesen, z. B. keine Einzelhaltung, Tierarztbesuche...


    Mir stellt sich gerade eine andere Frage. Laut manchen Verträgen darf das Tier ja an keinen Dritten weitergegeben werden, ohne Zustimmung der Notstation, auch nicht an Familienangehörige. Was ist, wenn ich sterbe und meine Familie die Tiere zu sich nehmen?
    Gut, es würde keine Notstation hingehen, wenn sie das erfährt und einen anzeigen, aber wie würde es hier rein rechtlich aussehen?


    LG

  • Wie es in dem falle rechtlich aussieht kann ich auch nicht sagen, aber eigentlich wäre der Fall ja auch keine weitergabe der Schweinchen. Da würde ja quasi dann Familie die Pflichten für das Tier in deinem Sinne weiter übernehemen... sehe ich zuminidest so, bin aber nunmal kein jurist :)


    Und das was in dem Schutzvertrag drin steht akzeptiere ich auch voll und ganz. Habe ja auch letztes mal gemeldet als ein Schweinchen das ich aus dem Tierheim hatte gestorben ist und da meinte die Chefin dort zu mir das das selten ist und vielen solche Klauseln egal wären. Ich fand es aber einfach richtig... 2 Wochen danach habe ich ja auch von dort meine 3 neuen Schweinchen bekommen :)


    Bin mal gespannt ob dieses mal auch wieder jemand kommt um zu gucken wie es den kleinen geht. Letztes mal war es ca. 6-7 Wochen nachdem ich die 2 geholt habe. Dieses mal waren aber auch extrem viele kleintiere im Tierheim als ich meine geholt habe.


    LG

  • Zitat von Mäusle

    Mieten und kaufen sind aber 2 Paar schuhe ;) der Vergleich hinkt wirklich, Yestoertchen.


    Das ist mir durchaus bewusst und genau deshalb habe ich den Vergleich gebracht. Aber wenn schweinenase behauptet, dass ein Schutzvertrag durch die Schutzgebühr ein Kaufvertrag wird, würde das genauso gut für sämtliche Miet-/ Nutzungsverträge zutreffen. Da ist es erstmal egal dass das eine ein Dauerschuldverhältnis ist.


    Der Knackpunkt bei Schutzverträgen ist nämlich nicht das Geld, sondern die Frage der Übereignung. Wenn der Vertrag beispielsweise eine zeitverzögerte Übereignung vorsieht, wäre das eine Klausel, die den Schutzvertrag zum Kaufvertrag macht. Wer Eigentümer einer Sache ist, hat voll Sachherrschaft.


    Ein Schutzvertrag überträgt aber in der Regel nur den Besitz und ist somit kein Kaufvertrag.


    Ich bin zwar in keiner volljuristischen Ausbildung, aber solche Sachen machen den Großteil meines Studiums (Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften als Bachelor) aus, also bin ich auch nicht ganz ahnungslos was das Thema betrifft.


    Und ein Schutzvertrag ist (unter bestimmten Vorraussetzungen) weder das eine noch das andere, sondern ein Vertrag eigenständiger Art.

  • naje evtl meinte sie einfach, es wird deswegen ein Kaufvertrag, weil die Schutzgebühr tatsächlich eine Art Kaufpreis ist und das Tier nicht Eigentum der Notstation / Züchter bleibt. Dagegen bleibt eine gemietete Wohnung tatsächlich Eigentum des Vermieteres ;)


    nichtsdestotrotz ihr braucht euch nicht streiten, die Userin aus nem anderen Forum hat mir geantwortet und meint, abgesehen davon, dass wegen sowas es wohl kaum zu gerichtlichen Schritten käme, ist ein Schutzvertrag tatsächlich nur ein moralisch verpflichtender Vertrag und hat rechtlich keine Gültigkeit, ein kaufvertrag ist er tatsächlich nicht, aber man hätte auch keine wirkliche Handhabe wegen sowas, könnte also nicht erzwingen, als Züchter oder Notstationsbetreiber die Haltung zu kontrollieren.


    Ehrlich gesagt ich möchte nicht wissen, wieviele Leute das einfach gedankenlos unterschreiben und sich ihren Teil dann denken und anders machen...........

  • Zitat von Mäusle

    ist ein Schutzvertrag tatsächlich nur ein moralisch verpflichtender Vertrag und hat rechtlich keine Gültigkeit


    Bist du dir sicher, dass sie Jura studiert? :wink:


    Entweder ein Vertrag begründet einen Anspruch oder nicht, wenn der Vertrag seine Gültigkeit besitzt, sind auch die Vertragsparteien dazu verpflichtet zu leisten.


    Aber egal, das ist eh immer so eine Sache mit dem Recht haben und Recht bekommen. Mit wirklicher Sicherheit kann man nur sagen, dass man tatsächlich etwas übergeben kann, ohne es auch zu übereignen (wie bei der Miete). Inwiefern dies dann auf einen Schutzvertrag zutrifft, kommt wohl auf die individuellen Klauselbestimmungen an.


    LG

  • Ich habe vor kurzem mit einer Person des Vorstandes des Landestierschutzverbandes Hessen gesprochen und diese sagte mir, dass die Schutzverträge sehr wohl gültig sind und wenn sie mit einem entsprechend Text versehen ist, der das Eigentumsrecht regelt, geht das Tier auch nicht in den Eigentum des neuen Halters über und es ist kein Kaufvertrag.

  • Ich bin auch der Meinung das Schutzverträge absolut unentbehrlich sind. Unseren Hund hatten wir damals auch mit Schutzvertrag übernommen, Die Dame vom Tierschutz kam zwar nicht vorbei um zu kontrollieren aber wir haben ein paar mal telefoniert, war auch schön zu wissen das man sich im Notfall an die Person wenden kann. Ich würde jederzeit wieder so einen Vertrag unterschreiben bzw. fände es merkwürdig wenn es so einen nicht gibt wenn ich ein Nottierchen übernehme, da würde ich mir eher Gedanken machen. Ich denke es ist auch nur fair der Notstation gegenüber, man weiß ja nicht wer da vor einem steht und das mit Müh und Not gepäppelte Tierchen an sich nimmt. Für beide Parteien also eine gute Sache.

  • Zitat von Yestoertchen

    Bist du dir sicher, dass sie Jura studiert? :wink:


    Entweder ein Vertrag begründet einen Anspruch oder nicht, wenn der Vertrag seine Gültigkeit besitzt, sind auch die Vertragsparteien dazu verpflichtet zu leisten.


    wie Wildkaetzchen schreibt, es kommt drauf an was drin steht. die meisten Schutzverträge sind rechtlich einfach nicht haltbar.

  • Hallo,


    also, wenn in einem Schutzvertrag geregelt wird, dass das Eigentum bei der Notstation bleibt, bin ich mir nicht sicher, ob ich solch einen Vertrag unterschreiben würde.
    Ich bin gerne bereit mich an einen Schutzvertrag zu halten und unterschreibe diesen auch guten Gewissens, aber ich möchte schon, dass das dann "mein" Tier ist.


    Meines Erachtens sind die üblichen Schutzverträge auch als Kaufverträge anzusehen. Bei dem Beispiel Mietvertrag muss man unterscheiden zwischen Besitz (mittelbar und unmittelbar) und Eigentum.


    LG