Ehrlich gesagt will ich mich mit keinem Verein vor irgendeiner Behandlung oder Euthanasie abstimmen.
in unserem Schutzvertrag steht sinngemäß drin, dass man sich ans Tierschutzgesetz halten muss, eine Euthanasie nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden darf und innerhalb von 6 Monaten kann eine angemeldete Nachkontrolle erfolgen. Nach 6 Monaten haben wir das volle Eigentum - abgesehen davon, dass die dauerhafte Weitergabe nur mit Zustimmung des Tierheims erfolgen darf. Sollte es nicht zustimmen, muss es aber das Tier wieder nehmen.
Finde ich völlig ok so.
Aber Rich will da nicht zwei Kahre später jemanden auf der Matte stehen haben, Adressänderungen melden etc.
abgesehen davon, selbst wenn so Quark da drin steht. Ein Schutzvertrag ist ein Kaufvertrag. Der Verkäufer könnte höchstens Schadenersatz verlangen, nicht aber das Tier. Einen Schaden nachzuweisen, dürfte unmöglich sein. Dem Verkäufer ist ja keiner entstanden - höchstens dem Tier und meist noch nichtmal dem.