nasentier
Aufgrund von Kontakten zum Veterinäramt kann ich bestätigen, dass auf Grundlage des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit den TVT Merkblättern u.a. 2m² an Grundfläche vorgeschrieben sind. Die Veterinärämter handeln auch auf dieser Grundlage. Also ja, es ist über das Gesetz so geregelt. Und ja ich weiß, dass da viele die Augen zu machen, so wie auch in Massentierhaltung alle Augen und Ohren geschlossen werden. Trotzdem sind das die gültigen Mindestmaße. Finde ich auch gut so, denn endlich können so zB auch die einsamen Kaninchen und Meerschweinchen in Mini-Außenställen gerettet werden.
Sorry für das leichte off topic.