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Der tapfere Gilbert

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • So, einmal wieder ein kurzes Update bzw. eine freudige Nachricht. Hatte länger jetzt nichts mehr geschrieben. War alles ein bisschen stressig und heute beginnt leider mein erster Quarantänetag....


    Aber nun zu der guten Nachricht: Gilbert wird nun Anfang April mit drei Mädels in ein neues Heim ziehen. Er wurde nun fest reserviert und freut sich schon ganz doll. Er wird dann in Außenhaltung leben bei einer neuen Familie, die sich gut mit der Haltung auskennen. Ich werde dann auch die Dokumentation der Gewichte von Gilbert mitgeben. Vom Stall habe ich mir Bilder zeigen lassen und finde ihn echt toll.


    Die Situation sieht derzeit so aus, dass eine Dreiergruppe wohl schneller als erwartet kleiner geworden ist. Übrig geblieben ist eine fast 6 Jahre alte Dame. Zu dieser werden wohl noch 2 bis 3 jüngere Damen kommen und Gilbert als Kastrat zum Schluss dazu. Sie hätten zusammen 5qm² zur Verfügung mit isolierter Schutzhütte.


    Ich freue mich sehr für ihn, dass er nun bald ein neues Leben mit seinen Mädels beginnen kann.


    Gilbert geht es übrigens gut und nutzt die Fläche seines (provisorischen) Stalls voll aus. Er popcornt viel und hat ab und zu seine 5 Minuten (Ich muss echt mal ein Video davon hochladen). Er nimmt auch stätig zu und seine Kastrationswunde verheilt super.


    Eine andere Frage hätte ich noch. Da mir Gilbert natürlich auch ans Herz gewachsen ist habe ich vereinbart, dass ich ihn wieder aufnehme, falls es zu unerwarteten Schwierigkeiten in der Gruppe kommt oder irgendwann mal zu Haltungsaufgabe. Ich führe keine Notstation oder Pflegestelle aber könnte ich trotzdem einen Schutzvertrag aufsetzen oder mache ich mich damit Strafbar? Ist vielleicht eine blöde Frage aber auf jeden Fall gibt es ja für Schutzverträge auch Vorlagen im Internet.

  • Wie schön das Gilbert eine liebe Familie gefunden hat.


    Ich wünsche euch alles Gute ,und ihm,ein schönes,langes und glückliches Meerileben!!Er hat es verdient.


    Toll was du da geleistet hast.Danke.


    Wegen dem Schutzvertrag kann ich dir nicht helfen,meldet sich aber bestimmt noch eine(r) der dir eine kompetente Auskunft geben kann.

  • Schön, dass Gilbert die Aussicht auf einen guten Dauerplatz hat!


    Wenn ihr nicht in einer extrem milden Gegend wohnt, ist Anfang April aber für einen Wechsel in Außenhaltung zu früh. Da kann es vor allem nachts und am Boden noch deutlich zu kalt werden in den meisten Teilen Deutschlands - und natürlich auch der Schweiz oder Österrreichs. Wird er denn zunächst noch im Haus untergebracht werden?


    Viele Schutzverträge sind rechtlich unwirksam. Sie haben höchstens einen Abschreckungseffekt. Ich würde eher darauf bauen, die Leute und die Haltungsbedingungen anzuschauen und das Tier persönlich abzugeben. Evtl. könntest Du noch vereinbaren, dass er erst ein paar Wochen in Pflege kommt dort und danach erst bei einem neuen Treffen evtl. die endgültige Übergabe erfolgt. Aber auch das fände ich fraglich. Letztlich muss man m.E. das Tier entweder behalten oder den sorgfältig ausgesuchten Leuten ganz anvertrauen. Natürlich kann man versuchen, Kontakt zu halten und Rat zu geben bzw. bei Bedarf zu helfen. Aber rechtlich wird man nur bei massiver Tierquälerei etwas erreichen und nur, wenn man das überhaupt mitbekommt.

  • Marie-Luise

    Also ich wohne in Niedersachsen, circa eine Stunde von Hannover entfernt und die Dame, die Gilbert nimmt, wohnt auch keine halbe Stunde von mir entfernt. Der Stall steht nicht direkt auf dem Boden und die Schutzhütte ist ja auch isoliert. Wenn sie zu viert sind wäre es dann trotzdem noch zu kalt für einen Wechsel in Außenhaltung? Ich würde Gilbert dann persönlich in sein neues Zuhause bringen und einen Zettel mit meinen Daten hinterlassen, in der Hoffnung, dass sie mich wieder kontaktiert, falls es mal zur Haltungsauflösung kommt. Aber ja zu 100% kann man sich nie sicher sein.

  • Eine andere Frage hätte ich noch. Da mir Gilbert natürlich auch ans Herz gewachsen ist habe ich vereinbart, dass ich ihn wieder aufnehme, falls es zu unerwarteten Schwierigkeiten in der Gruppe kommt oder irgendwann mal zu Haltungsaufgabe. Ich führe keine Notstation oder Pflegestelle aber könnte ich trotzdem einen Schutzvertrag aufsetzen oder mache ich mich damit Strafbar? Ist vielleicht eine blöde Frage aber auf jeden Fall gibt es ja für Schutzverträge auch Vorlagen im Internet.

    Ich habe bei der Abgabe meiner 7 Babys im Frühjahr 2020 einen Schutzvertrag aufgesetzt. Natürlich darfst du das auch als Privatperson, solange du Geschäftsfähig bist.


    Rechtlich ist der leider wirklich bedeutungslos, aber wer schon keinen Schutzvertrag unterschreibt, taugt auch nicht als verantwortungsvoller Besitzer, meiner Meinung nach. Hinschauen muss man natürlich trotzdem genau.

    Zudem wird ein Vertrag eher aufbewahrt als ein einfaches Stück Papier, wodurch die Kontaktdaten dann natürlich auch eher greifbar sind.

    Ich habe sowohl im Schutzvertrag als auch beim Bringen meiner Tiere in ihr neues Zuhause darauf hingewiesen, dass ich sie jederzeit sofort zurücknehme. Ein Mädel ist ja letzten Monat auch schon zurück gekommen. Dank meiner Nummer im Vertrag, der Besitzer hatte die nämlich aufgrund eines kaputten Handys sonst nirgendwo mehr und hätte mich sonst nicht kontaktieren können 🙏🏻

    Ich würde immer nur mit Schutzvertrag vermitteln, muss ja nichts Wildes drin stehen🙂

  • Du kannst natürlich einen Vertrag schließen. Das grundlegende Problem von vielen Vorlagen ist, dass die Tiere damit nur zur Pflege übergeben werden. Andererseits soll der neue Halter die volle Verantwortung übernehmen und es wird auch noch ein als "Schutzgebühr" deklarierter Kaufpreis vereinbart.


    Ich bin kein Jurist, aber nach dem, was ich gelesen habe, ist ein solcher Vertrag anfechtbar. Faktisch verkauft man das Tier und die Verantwortung geht an den neuen Halter über. Auf dem widersprechende Klauseln würde ich verzichten, wenn ich überhaupt einen Vertrag machen würde.


    Zur Temperatur: Von Anfang April bis Anfang Mai kann es vermutlich bei Euch noch zumindest vereinzelt Nachtfrost geben. Was ist, wenn eines der Schweinchen gerade nach einer neuen Vergesellschaftung nicht im Schutzhaus schlafen darf?

    Ich kenne es so, dass die Temperatur nicht mehr unter 10 Grad fallen sollte, was hier (noch etwas nördlicher) erst ab Anfang bis Mitte Mai der Fall ist. Etwas in dieser Richtung schreibt z.B. https://meerschweinchenwiese.d…chweinchen-raus-ins-freie.


    Hier haben wir es ja nicht nur mit einem Wechsel von Innen- zu Außenhaltung, sondern auch noch mit einer Vergesellschaftung in Außenhaltung zu tun. Da wäre ich noch vorsichtiger als wenn eine harmonische Gruppe gemeinsam nach draußen zieht.

  • Das mit dem Vertrag und der Schutzgebühr sehe ich ein bisschen anders. Ich habe 3 meiner 4 Meerschweinchen (mit Gilbert aktuell noch 5) aus einer Notstation und habe für jedes Tier einen Schutzvertrag bekommen und bin darüber sehr froh. Es zeigt ja auch, dass es einem ernst ist mit der Vermittlung in gute Hände und das einem die Tiere wichtig sind, was auch Seriosität ausdrückt. Wenn ich jemals meine Haltung aufgeben werde, bin ich froh darüber, dass ich eine Anlaufstelle habe, wo ich meine Tiere abgeben kann, in dem Gewissen, dass sie dort in guten Händen sind. Ich glaube, dass sich andere erfahrene Halter auch darüber freuen und dankbar sind, dass sie eine Anlaufstelle haben, wenn es mal Probleme geben sollte. Und ich denke mir, lieber so als in dem Gewissen leben zu müssen was mit dem Tier dann passiert.


    Das mit der Schutzgebühr finde ich sehr sinnvoll und wird auch von Notstationen so übernommen. Ich persönlich würde kein Tier ohne eine Schutzgebühr abgeben. Wie der Name schon sagt dient diese Gebühr als Schutz und schreckt unseriöse Halter ab. Menschen, die auf die Haltung eh wenig Wert legen und die Meerschweinchen nur als süßes knuddeliges Haustier oder Spielkameraden für ihr Kind haben wollen oder gar nur als Futtertiere kaufen, werden mit Sicherheit keine 40€ bis 50€ oder sogar mehr für ein Meerschweinchen ausgeben. Dafür gibt es einfach zu viele, die bei ebay ihre Tiere für umsonst oder wesentlich weniger Geld anbieten. Ich glaube, dass man ohne Schutzgebühr innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden viele unseriöse Anfragen bekommt und darauf hätte ich als liebevolle Halterin keine Lust.

    Wem es wirklich ernst mit den Tieren ist, der zahlt auch gerne die Schutzgebühr. Aber das ist nur meine persönliche Meinung, ich weiß nicht, wie das andere hier sehen.


    Wegen der Außenhaltung werde ich mir das Gehege genauer angucken und nachfragen, wie lange sie schon die Außenhaltung hat und ob sie eine Möglichkeit hat, die Tiere im Notfall auch nach drinnen zu holen.

  • Ich habe nichts gegen Schutzgebühr gesagt -im Gegenteil - sondern nur daraufhingewiesen, dass man mit einem solchen Vertrag das Tier aus meiner Sicht verkauft und dann einschränkende Regeln wie Tier nur an diese Stelle zurückgeben nicht mehr wirksam sind. Aber natürlich setzen viele darauf, dass ein solcher Vertrag eine psychologische Wirkung bei vielen haben dürfte - wie Du es auch ansprichst.

  • Also ich habe für meine Schweine aus der Notstation auch einen Schutzvertrag unterschrieben. Ich finde es nicht abschreckend, auch nicht, dass sie theoretisch unangekündigt vorbei kommen können (Das musst du RonjaPascalBelleMia ja auch nicht rein schreiben). Das schreckt Leute nur ab, wenn sie was zu verheimlichen haben.

    Es geht ja denke ich nicht unbedingt darum, dass der Vertrag 'wasserdicht' ist, sondern darum, dass man sich als neuer Halter bewusst ist, dass man sich um die Tiere kümmern muss, und sie nicht an dritte Weiterverkauf darf, wenn man nach paar Wochen keine Lust mehr auf sie hat. Also wie du schon meintest Marie-Luise geht es eher um den psychologischen Aspekt ein Vertrag zu unterschreiben.


    Ansonsten stimme ich Marie-Luise zu, Außenhaltung erst ab Mitte Ende Mai. Jedenfalls hier im Norden friert es nachts noch. Die Bodentemperatur sind natürlich noch deutlich kälter.

    Erst wenn die Temperaturen nachts dauerhaft nicht unter 10 Grad wandern, können Schweine von Innenhaltung nach draußen ausziehen.

  • Schutzverträge haben keine rechtliche Wirksamkeit. Man übergibt mit dem Tier auch das Eigentum und somit sämtliche Rechte am Tier an den neuen Besitzer.

    Das haben bereits mehrere Gerichte entschieden. Weder darf man aufgrund eines Schutzvertrages einfach in die Wohnung des neuen Besitzers, noch ist dieser verpflichtet das Tier nur an einen selbst zurückzugeben oder Vertragsstrafe zu zahlen. All diese Klauseln in einem Kaufvertrag sind unwirksam!

    Lediglich das LG Krefeld wertete den Schutzvertrag nicht als Kaufvertrag, sondern als atypischen Verwahrungsvertrag. Damit steht es aber alleine da, da diese Annahme lebensfremd ist und nicht der allgemeinen Rechtsprechung entspricht.


    Schutzverträge sind also mehr Schein als sein. Aber sie Filtern trotzdem unpassende Leute von Anfang an raus! Alleine darum sind sie wichtig und machen die Notstationen sie trotz der rechtlichen Situation weiterhin!

  • Ich habe nichts gegen Schutzgebühr gesagt -im Gegenteil..

    Dann tut es mir leid und es las sich für mich wahrscheinlich nur so als wärst du dagegen. Selbst wenn wäre es ja auch deine Meinung. Wollte auch nur aufzeigen wie ich das persönlich Handhaben würde.


    Aber natürlich setzen viele darauf, dass ein solcher Vertrag eine psychologische Wirkung bei vielen haben dürfte - wie Du es auch ansprichst.

    Genau, das meinte ich damit.

    Erst wenn die Temperaturen nachts dauerhaft nicht unter 10 Grad wandern, können Schweine von Innenhaltung nach draußen ausziehen.

    Dann spreche ich das nochmal bei der Familie an.

  • […] oder Vertragsstrafe zu zahlen. All diese Klauseln in einem Kaufvertrag sind unwirksam!

    […]

    so pauschal ist das nicht richtig. Insbesondere im Rahmen von individuellen Abreden von Privatpersonen oder über Kaufpreisreduzierungen sind gewisse Schutzklauseln haltbar. In der Regel aber nicht im dinglichen Bereich (Zugriff auf das Tier, „Zwang“ zur Kastration etc.), sondern idR über Vertragsstrafen.


    Mit Hilfe eines guten Anwalts (der Erfahrung im Tierrecht hat, nicht Oma Ernas Scheidungsanwalt) kann man schon ganz hübsche Schutzverträge aufsetzen, die auch gerichtsfest sind.

  • Die dann hoffentlich niemand unterschreibt. Habe selbst genug Schutzverträge unterschrieben und behandele alle Tiere hervorragend würde ich meinen und informiere die Notstation über die Entwicklung des Tieres. Wenn mir aber jemand mit Anwalt und Konsorten kommt ist Schluß mit lustig. Man sollte die Kirche im Dorf lassen und selbst gut kontrollieren wem man ein Tier anvertraut. Den neuen Halter aber mit anwaltlichen Klauseln als potentielen Verbrecher zu behandeln schießt weit über das Ziel hinaus. Wenn kein beiderseitiges Vertrauen da ist die Sache einfach sein lassen und gut ist, da braucht es keine Knebelverträge von Winkel-Advokaten.


    Andreas

  • Da du nicht weißt, wer den Vertrag da aufgesetzt hat, unterstelle ich mal, dass ein Laie das nicht merkt.


    Grundsätzlich muss das aber natürlich jeder selbst entscheiden, wo und zu welchen Bedingungen er Tiere holt.

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das pauschale Tuten „Schutzverträge sind nichts wert“ nicht korrekt ist (da ist nämlich schon der ein oder andere in eine teure Falle getappt)