Meerschweinchen Krankheiten / Gesundheit

Gehören Ultraschallbilder bzw. Röntgenbilder meiner Tiere mir?

Umgang mit kranken Schweinchen, Therapien, Medikamente und Heilungsverlauf.

  • Ich stehe leider vor der unschönen Tatsache, mir einen neuen TA suchen zu müssen, da meine aktuelle TÄ die Praxis verlassen hat. Mein Problem ist, dass ich ein krankes Tier habe, das eigentlich regelmäßig kontrolliert werden muss. Letzte Woche wurde ein Ultraschall gemacht, der als Vergleichswert wichtig wäre für die weitere Behandlung. Die verbleibenden 2 Ärzte sind für die Behandlung von Meerschweinchen absolut ungeeignet. Ich würde von euch gerne wissen, ob jemand genau weiß, wie das mit den Röbis in Ta-Praxen ist. Die Röbis von mir selbst gehören ja mir, ist das mit den Aufnahmen der bildgebende Verfahren bei den Haustieren ebenfalls so? Ich habe sie ja bezahlt... aber ehe ich mich da in eine Auseinandersetzung begebe, würde ich mich erstmal informieren wollen, wie da die gesetzliche Lage ist.... wüsste im Moment auch nicht, wo ich dafür eine sichere Auskunft bekommen könnte...?(

    Danke schonmal für eure Hilfe!

  • Hi,

    Ich würde auch sagen, dass die Bilder für gehören. Auf Wunsch hat man sie mir immer per E-Mail zugeschickt oder ausgedruckt oder auch auf DVD gebrannt. Ich war ja mit einem meiner Tiere bei verschiedenen Ärzten. Die Ärzte haben sich teilweise auch auf meinem Wunsch hin untereinander per Email ausgetauscht.

  • Entweder lässt du den neuen tierarzt die Bilder anfordern oder du lässt dir die bilder per mail schicken oder als cd brennen....

    Sie sind zur herausgabe verpflichtet und kannst alles was du willst in kopie erhalten


    Desweiteren kannst du akten/karteikartenansicht verlangen....


    Oder auch eine komplette kopie der kartei anfordern - die du dann bezahlen musst ...


    Wichtig ist ja die herausgabe wegen der vorbehandlungen, damit der neue tierarzt infos der kompletten krankenakte hat....


    Auch wenn du sie bezahlt hast, gehören sie indirekt dir, aber auch der praxis....

    Die praxis ist aber zur herausgabe gesetzlich verpflichtet ...

    Heisst die praxis ist nicht zur überlassung der orginale verpflichtet ....sondern du bekommst kopien ...


    Es gibt ja eine Aufbewahrungsplflicht der Akte/Kartei/Bildmaterials ....


    Die gesetzliche lage ist nicht anders als in der humanmedizin.....


    Entweder kümmerst du dich um alles oder lässt das den neuen tierarzt machen .......



    Lg mara

  • Unter anderem da Du ja nicht weißt, ob der nächste Tierarzt auf Dauer der richtige ist oder verfügbar sein wird, würde ich auf jeden Fall die Bilder und ggf. auch anderen Informationen mir senden lassen. Du kannst davon dann eine Kopie dem nächsten Tierarzt geben, hast sie aber immer noch in der Hand.


    Zur Sicherheit kannst Du ja vorab fragen, was es ggf. kostet, wenn sie Dir alles oder bestimmte Teile kopieren und senden.

  • Ich habe das RöBi von Linnea nach ihrem Tod beim Tierarzt abgeholt, einfach weil ich es interessant finde. Der Tierarzt hat dann gemeint er sei froh, da es mir gehört und er es eigentlich ungern aufbewahrt. Teile des Ultraschalls hat meine Mutter damals für mich gefilmt.

  • Gestern habe ich die Ultraschall-Bilder abgeholt. Es gab zwar vorher am Telefon eine sehr merkwürdige Diskussion mit dem mir sehr unangenehmen, neuen Chef der Praxis, aber ich hab die Aufnahmen, und sogar kostenlos... Danke für eure Ratschläge und Tipps! Bin froh, dass ich die Bilder nun habe!