Meerschweinchen Babys / Nachwuchs

Mutter verhält sich komisch nach der Geburt

Themen rund um das Thema Meerschweinchen Babys / Nachwuchs (keine Zuchttipps)

  • Hallo,
    also erstmal, Meine kleine hat vorgestern zwei kleine Babys bekommen und war gleich danach wieder Fit auf den Beinen. Aber heute früh als ich zu ihnen gekommen bin, waren die beiden Babys bei ihr und sie saß am Rand und hat sich nicht bewegt. Ich hab heute schon mehrmals reingeschaut und hab bemerkt dass ihr körper (eher Bauch bereich) so komisch Pocht, sie sitzt immer noch auf der gleichen stelle, die Babys lässt sie aber immer noch zu sich usw..
    ich wollte fragen ob es normal ist nach der geburt und irgendwelche Bauchschmerzen wegen der Geburt sind und sie wieder weggehen (ist ja bei den Menschen auch so) oder sollte ich mir Sorgen um sie machen...
    Schon mal Danke für die Antworten :)

  • Hier haben doch alle deutlich geschrieben SOFORT zum Tierarzt zu gehen, nicht zu warten, und Du lässt Dich mit einem Termin abspeisen.


    Die Babys von Hand aufziehen wird sehr schwer, besser wäre es, zu suchen ob es irgendwo eine meerschweinchenmutter gibt, der man sie noch unterschieben kann.

  • § 323c Unterlassene Hilfeleistung


    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.




    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden
    oder
    4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
    quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
    1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
    2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
    bringt.


    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


    Leider werden beide Paragraphen nur bei Menschen angewandt...


    Du hast jetzt zwei Tiere innerhalb kürzester Zeit elendig verrecken lassen.
    Die armen Tiere.


    Ohne freundliche Grüße...

  • Funky & Co.
    Das finde ich jetzt doch etwas gemein. Klar hätte sie gestern zum Tierarzt gemusst, aber das lässt sich jetzt nicht mehr ändern. Ich denke sie macht sich schon Vorwürfe genug. Mit 14 (wenn 2001 der Jahrgang ist) müssen auch die Eltern mitspielen... Fahrt, Kosten etc.
    Und das andere Meerschweinchen wurde doch eingeschläfert? Ist also nicht elendig verreckt.


    Lina2001
    Das tut mir sehr leid. Bitte das nächste mal wirklich sofort zum Tierarzt. Ich hoffe ihr kriegt die Babys durch. Melde dich bei einem Züchter, vielleicht findest du dort eine Ersatzmutter.

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