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Meerschweinchen Klappe

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • Hallo , ich wollte mal fragen ob es erlaubt ist eine Meerschweinchen Klappe zu Bauen und Sie aufzustellen ?


    Ich nehme schon seit einem jahr Meerschweinchen privat auf und alles läuft super .
    Aber ich lese auch immer wieder das Meerschweinchen ausgesetzt werden und ich möchte gerne eine Klappe bauen wo sie abgegeben werden können .

  • Erlaubt ist es - aber vermitteln darfst Du ab einer gewissen Größenordnung erst mit einem Schein nach §11 Tierschutzgesetz. Das Landratsamt kann Dir sagen was Du dafür brauchst, aber ganz billig ist der meistens nicht. Du bist dann eine "Tierheimähnliche Einrichtung" und ich nehme mal an schon die Klappe reicht dafür um als solche eingestuft zu werden.


    Wenn man öffentlich macht, dass man Tiere aufnimmt, kommen die ausgesetzten meistens sowieso von alleine...

  • Ich weiß ja nicht wie du dir das vorstellst, aber wenn das einfach nur eine große Kiste ist wo jeder seine Wutzen reinstecken kann, würde es doch Mord und Totschlag geben. :shock:
    Wenn da so viele fremde Meerschweinchen aufeinander treffen und das auf engem Raum...


    Oder wie hättest du so eine Klappe gebaut?


    Ich schließe mich Mäusle und SusanneC an.
    Halte es für keine so gute Idee.

  • Zitat von SusanneC

    Erlaubt ist es - aber vermitteln darfst Du ab einer gewissen Größenordnung erst mit einem Schein nach §11 Tierschutzgesetz. Das Landratsamt kann Dir sagen was Du dafür brauchst, aber ganz billig ist der meistens nicht. Du bist dann eine "Tierheimähnliche Einrichtung" und ich nehme mal an schon die Klappe reicht dafür um als solche eingestuft zu werden.


    Wenn man öffentlich macht, dass man Tiere aufnimmt, kommen die ausgesetzten meistens sowieso von alleine...


    Wir von der Meerschweinchen-Nothilfe-Hamburg werden diese Idee auch in die Tat umsetzen.
    Die Notfälle kommen so oder so, das ist richtig! Aber wir möchten vermeiden, daß uns die Tiere in zugeknoteten Einkaufstüten in den Vorgarten gelegt werden (so geschehen) und fast ersticken, nur ein Zufall rettete ihnen das Leben. Auch möchten wir vermeiden, dass Tiere im stömenden Regen oder bei Minusgraden im Pappkarton bei uns abgestellt werden.
    Mit der zuständigen Amtsveterinärin haben wir bereits gesprochen. Nötig ist eine verantwortlicher Person mit Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und eine Abnahme durch den zuständigen Amtstierarzt. Dann erhält diese Person die Erlaubnis zum Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung. Im Falle eines Vereins, kann auch eine verantwortliche Person mit dieser Qualifikation, die Verantwortung für mehrere Klappen übernehmen. Sie überläßt dann die tägliche Kontrolle der Klappe einer verantwortungsvollen Person ihres Vertrauens.
    Das Veterinäramt war sehr erfreut über unsere Idee und begrüßt deren Ausführung.
    Gabi

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