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darf sie das? :(

Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.

  • Hallo,
    Ja das wär eine Möglichkeit , aber geh doch erstmal zu deiner Vermieterin und frage sie mit was sie einverstanden wär und wenn sie nicht mit sich reden lässt dann geh zum Mieterbund :
    Hoffe konnte dir helfen ! :D
    LG joko

  • Sie will dir Vorschreiben, wie du deine Tiere zu halten hast. Ohne eine plausible Begründung geht das schon mal gar nicht.


    Du hältst die Tiere ja nicht direkt auf dem Boden, dass alles mit Urin und so versaut wird, oder? Und wenn das so wäre, müsstest du den EB dicht machen und nicht einen kleineren Käfig hinstellen.
    Für mich gibt es hier keine sinnvolle Begründung.
    Durch die Größe des EB´s wird kein Mensch gestört. Dadurch wird es nicht lauter und es riecht dadurch auch nicht mehr. Und die Wohnung machst du auch nicht kaputt. :roll:
    Durch den kleinen Käfig würdest du die Tiere nicht mehr artgerecht halten.
    Das würde wohl ein Richter genauso sehen.


    Ich würde mal gern die Begründung hören. Ist es für sie persönlich kein schönes Bild mit dem EB :?:
    Es muss ja dir gefallen und nicht ihr :evil:


    Das soll sie dir mal schriftlich geben und dann gehst du damit zum Mietverein, dann bekommt sie eine passende Antwort von denen an den Kopf geschmettert. :lol:
    Der Mietverein hat mir schon 2 x geholfen. Ist super. Ist eine gute Investition. Aber ob deine Eltern wegen den Tieren dort eintreten? Kostet ja auch ein bisschen.


    Ich drück dir mal die Daumen, dass deine Vermieterin zur Einsicht kommt und dir größeres Übel erspart bleibt.


    Zitat von HikoKuraiko

    Das selbe Problem haben wir hier aktuell auch. Der Vermieterin war vorm Einzug schon bekannt das wir Meerschweinchen haben, genauso wie die Anzahl und die größe des Geheges. Jetzt macht sie terror das die Tiere weg müssten weil ihr das Gehege garnicht passt und die Anzahl der Tiere auch nicht (Info: Das Gehege ist 5x1m groß und beherbergt 6 Schweinchen und steht auf dem Balkon). Da es hier letzte Woche Donnerstag zwischen meinem Freund und der Vermieter richtig geknallt hat wegen der Tiere haben wir jetzt entschlossen das die Tiere "Vorläufig" zu meinen Eltern ziehen (dort gibs dann mehr Platz als jetzt). Wir wohnen erst seit 2,5 Wochen hier in der Wohnung und da schon mit Rausschmiss gedroht wurde wenn die Tiere nicht innerhalb von 10 Tagen weg sind, haben wir dann gesagt das wir die notbremse ziehen. Ich weiß das ich die Tiere halten darf, aber das interessiert die Vermieterin leider garnicht (ihr Mann war vor 2 Tagen noch mal kurz bei uns und hat sich für das verhalten seiner Frau entschuldigt. Er weiß wie sehr ich an den Tieren hänge und auch das eine Abgabe eben dieser nicht in frage kommt). Einen rechtsstreit können wir uns leider auch nicht leisten, genauso wenig wie einen erneuten Umzug (beziehen zzt. beide ALG II und es war schon schwer genug überhaupt eine Wohnung zu finden die A Bezahlbar ist und B nicht total herunter gekommen).


    Also, soweit ich weiß, gibt es einen Beratungsschein (oder wie der heißt). Kostet 10 €. Damit kannst du dann zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Wenn er dann meint, dass du gute Aussichten auf Erfolg hast, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.


    Die 10 € würde ich investieren.


    Was passt ihr denn nicht? Sind sie zu laut, stinken sie, oder was sonst. Einfach willkürlich verbieten darf sie nicht.

  • Ich würde auch sagen, frag erstmal wieso sie das gesagt hat. So ohne Grund würde ich das überhaupt nicht einsehen. Hat sie deinen Eltern keinen Grund gesagt?
    Und dann würde mich mal interessieren wieviele Kleintiere du in der Wohnung hälst? Also wieviele hat sie gesehen? Kleintiere sind zwar erlaubt, aber soweit ich weiß muß der Vermieter nicht unendlich viele dulden. Leider weiß ich nicht wo da die Grenze ist. Vielleicht weiß das ja jemand.
    Aber wenn alle Tiere in deiner Signatur in der Wohnung leben, dann ist das schon nicht ganz wenig.


    Die Größe des EBs kann sie dir nicht vorschreiben. Das wär ja was. Hinterher will sie einem noch vorschreiben, wie groß das Bett, der Tisch und Schrank zu sein haben. Ich denke eher ihr ist die Menge ein Dorn im Auge.
    Vielleicht hat sie bei der Gehegegröße auch Panik wegen dem Müll und evtl zu schnell voller Tonnen? Da kannst du dann argumentieren, daß es egal ist, ob kleiner Käfig oder großer EB. Kleine Käfige=schneller stinkig= öfter misten= genausoviel Mist. Außerdem würde ich dann alternativen zu Müllentsorgung aufzeigen (so war es hier. Ich darf auch keinen Meerie Müll in die normale Tonne tun, nur am Vorabend, wenn sie rausgestellt wird und noch Platz ist. Reicht aber lange nicht für alles).


    Also ohne den genauen Grund zu kennen ist es schwierig was genaues zu raten.
    Nur halt, daß sie dir die Haltung in bestimmter Menge von Kleintieren nicht verbieten kann. Und wie groß der EB ist schon mal üüüberhaupt nicht. Wenn du auf 50m² lebst und nur 20m² für dich nutzt und den Rest für die Tiere, dann ist das dein Bier. Der Mieter muß natürlich dafür sorgen, daß die Fußböden, Wände etc nicht durch Urin beschädigt werden, was aber bei einem normalen EB auf Beinen ja nie passieren kann.

  • Zitat von Jack & Tico

    Also, soweit ich weiß, gibt es einen Beratungsschein (oder wie der heißt). Kostet 10 €. Damit kannst du dann zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Wenn er dann meint, dass du gute Aussichten auf Erfolg hast, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.


    Die 10 € würde ich investieren.


    Was passt ihr denn nicht? Sind sie zu laut, stinken sie, oder was sonst. Einfach willkürlich verbieten darf sie nicht.


    Ihr ist das Gehege viel zu groß, es sind ihr zu viele Tiere (mit EINEM Meeri im 1m Käfig hätte sie sich noch anfreunden können aber nicht mit 6 Stück im 5m² Gehege), die Tiere würden stinken, zu viel dreck machen und sie mag eh keine Tiere und will einfach keine in IHREM Haus haben -.-


    Die 10 EUR würde ich ja investieren so ist das nicht ABER das löst das Problem nicht das sie strickt gegen Tiere ist und uns sonst das Wohnen hier zur Hölle machen würde. Von daher ziehen die Jungs jetzt die Woche zu meinen Eltern und bekommen da noch mal etwas mehr Platz

  • Zitat von HikoKuraiko

    Einen rechtsstreit können wir uns leider auch nicht leisten, genauso wenig wie einen erneuten Umzug

    Informiere dich mal beim Mieterverein. Dort zahlt man meistens einen Jahresbeitrag. So wie ich mitgekriegt habe, soll die Beratung ganz gut sein. Sie würden dich vertreten und in der Regel die Angelegenheit außergerichtlich schlichten. Bei so einer anstrengenden und uneinsichtigen Vermieterin würde ich sagen, dass es eine ganz sinnvolle Investition für euch ist.

    Zitat von HikoKuraiko

    sie mag eh keine Tiere und will einfach keine in IHREM Haus haben

    Ich würde sagen, das ist rechtlich völlig scheißegal.

  • Zitat von Jack & Tico

    Also, soweit ich weiß, gibt es einen Beratungsschein (oder wie der heißt). Kostet 10 €. Damit kannst du dann zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Wenn er dann meint, dass du gute Aussichten auf Erfolg hast, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.


    Die 10 € würde ich investieren.


    Was passt ihr denn nicht? Sind sie zu laut, stinken sie, oder was sonst. Einfach willkürlich verbieten darf sie nicht.


    Der Beratungsschein ist hier keine Option, da das ganze unter Mietrecht fällt. Und es gibt ja kostenlose Beratungen bei einem Mieterverein etc. Daher wird in diesem Fall keine Beratungshilfe gewährt. Und so einfach diesen Schein zu bekommen, ist es auch nicht.
    Der Antrag muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden, bevor ein Anwalt in Anspruch genommen wird. Zudem müssen sämtliche Vermögenswerte, Konten etc. offengelegt werden, sowie die Bescheide für das ALG2 oder andere Sozialhilfebescheide. Weiterhin muss der ganze Sachverhalt genauestens beschrieben werden. Ich hab das ganze Theater mit dem Beratungsschein erst gestern selber mitgemacht. Allerdings in einem anderes Rechtsbereich. Aber wie gesagt, da es hier um Mietrecht geht, kann eben ein Mieterschutzbund, -Verein etc. zur Beratung aufgesucht werden ;) Nur so am Rande :)

  • Also ich muss ja sagen, dass ich mittlerweile bei so einem Ärger sehr stur werde. Wenn jemand der Meinung ist, im Recht zu sein, dann gehe ich gerne mit dem vor Gericht, zur Not auch ohne Anwalt, und appeliere an den gesunden Menschenverstand des Richters.


    Es gibt zu viele "offizielle" Stellen die es einfach mal drauf ankommen lassen, dass sich am Ende eben keiner wehren wird, und geht es dann doch vor Gericht ziehen sie dann plötzlich den Schwanz ein.


    Also ruhig bleiben und nichts machen.


    Ich kenne übrigens auch jemand mit 40 Meerschweinchen in einer 2-Zimmer-Wohnung - da ist die Planung, falls wirklich mal der Vermieter zu Besuch kommen sollte, den nur nach schriftlicher Terminabsprache rein zu lassen und da dann den großteil der Tiere zu Freunden zu schaffen, so dass nur 3-4 in der Wohnung zu finden sind. Gehege kann man schnell zerlegen, dann liegen nur ein paar Stapel Bretter im Keller, das ist ja nicht verboten.

  • Hallo gleich so viele Nachrichten ;)
    Also ich weiß eigentlich auch nicht genau wieso sie das Gehege nicht duldet da ja nichts beschädigt wird.
    Ich werde heute oder morgen nochmal versuchen meinen Eltern klar zu machen das es mir mit das wichtigste im Leben ist das es meinen Schweinchen gut geht und das es ihnen bei Mir gut geht und ich sie nicht weg gebe nur weil eine Vermieterin keine Ahnung von Artgerechter Tierhaltung hat und meine Eltern einfach nicht verstehen das sie eigentlich nicht zu bestimmen hat wo meine Schweine leben, wenn nichts beschädigt wird und es keinen stört.
    Vor allem steht dieses Gehege seit August und sie hat nie irgend etwas davon mit bekommen, also kann sie es gar nicht stören.
    An den Müll kann es auch nicht liegen da ich den immer zu meinem Opa schaffe.
    Was ich jetzt noch genau machen werde muss ich mal gucken, denn die Vermieterin sagte sie will Ende der Woche noch mal her kommen und das ist das Gehege weg.
    Hoch bauen und zu zeigen ist eine gute Idee aber das Problem ist nur, dafür bräuchte ich ersten Zeit das zu bauen und die hsbe ich momentan bzw. bis Ende der Woche überhaupt nicht und zweitens Geld, und das was ich momentan hier habe muss ich erstmal für den Tierarzt einplanen.
    Außerdem weiß ich ja gar nicht wieso sie es nicht erlaubt.
    So mehr an den Fragen habe ich mir jetzt erstmal nicht gemerkt und das ist jetzt auch erstmal lang genug ;).
    Lg

  • Die Vermieterin darf Kleintierhaltung nicht verbieten, es sei denn, es sind Unmengen von Tieren oder es wird gezüchtet. In deinem Fall hätte sie vor Gericht keine Chance und wenn du auch den Abfall woanders hinbringst, dann ist alles wunderbar und kein Vermieter der Welt hat das Recht zum Verbot.
    Bei uns gibt es leider keine kostenlose Beratung mehr im Mieterschutzbund, man muss Mitglied sein, ansonsten ist Funkstille. Früher war das anders.
    Aber in diesem Fall braucht man auch keine Beratung, denn die Vermieterin ist im Unrecht. Ob sie Tiere mag oder nicht, das ist ihr Problem, denn Kleintiere darf man halten, egal, wie die Einstellung des Vermieters dazu ist.
    Allerdings ist es immer so eine Sache, sich auf Teufel komm raus mit dem Vermieter zu streiten, das liegt nicht jedem. Aber Tatsache ist, dass du im Recht bist.


    LG, Claudia

  • Bei uns (in Hamburg) gibt es "Mieter-Televon" vom Mieterverein, da kann man anrufen, auch wenn man kein Mitglied ist. Die Leitung ist ständig besetzt, also muss man schon einige Male versuchen, und da gibt es auch nur erst einmal allgemeine Infos, aber auch was mal gleich machen kann.


    Wie ich in dem letzten Beitrag geschrieben habe, "schlichten" die Leute vom Mieterverein. Das wird schon etwas anders sein als "sich auf Teufel komm raus streiten".

  • Die Situation ist meiner Ansicht nach etwas schwieriger, als das man einfach sagen könnte "Die Vermieterin ist im Unrecht und es bleibt alles so wie es ist."
    Zum einen sind da natürlich die Eltern - die wir alle nicht kennen. Wir haben keine Ahnung inwiefern diese sich tatsächlich auf einen Streit einlassen können oder wollen und es betrifft in diesem Fall nicht die Userin sondern ihre Eltern, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht geht. Soetwas ist aufwendig und kostet nerven.


    Ich denke die beste herangehensweise der Userin wäre ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin zu suchen - am besten in Begleitung einer neutralen Erwachsenen Person. Das Gespräch zu suchen zeigt in erster Linie eine gewisse Art von Reife, die eventuell positiv von der Vermieterin wahrgenommen wird.
    Bei dem Gespräch wäre es wichtig sich nicht sofort auf Rechte und Paragraphen zu beziehen sondern positiv auf die Vermieterin einzugehen und sie fragen was genau sie stört und welche Befürchtungen sie hat. Diese Befürchtungen und die Empfindungen sollten hier in jedem Falle ernst genommen werden, wobei man versuchen kann sie sachlich und neutral ein wenig zu entkräften. Desweiteren sollte aber auch klar gemacht werden wie wichtig die Tiere für die Userin sind - ebenso wie die artgerechte Haltung.
    Gemeinsam kann man dann versuchen an einem Kompromiss zu arbeiten. Eine erwachsenes und reifes Auftreten sind für ein solches Unterfangen natürlich eine Grundvorraussetzung.
    Die neutrale Person nimmt hier die Stelle des Mediators ein, der vorallem dafür sorgt dass das Gespräch nicht eskaliert und jeder zu Wort kommen kann.


    Ich verstehe nicht, weswegen in unserer heutigen Welt alles sofort vor Gericht ausgetragen werden muss. Der erste Schritt sollte in solchen Fällen immer ein persönliches Gespräch sein - vor Gericht streiten kann man im Zweifel am Ende immer noch.


    Liebe Grüße
    Lamya

  • Hallo,
    ich plädiere ja auch für Reden und nicht mit Gesetzen drohen. Allerdings ist es tatsächlich so, dass man in solchen Fällen eigentlich gar nix machen muss. Die Vermieterin wird ja wohl selber auch nicht mal eben vor Gericht gehen, zumal ihr jeder Anwalt sagen würde, dass sie da keinerlei Chance hat. Also kann sie sich auf den Kopf stellen, es wird ihr nix nützen, sie kann dem Mieter nix anhaben, außer eben Stress. Und darum geht es im wahren Leben nun mal.
    Und am Rande zu dem Berechtigungsschein für 10€...den kriegt man schon, auch für Mietangelegenheiten. Habe ich selbst mal in Anspruch genommen. Ich musste erst beim Gericht mein Anliegen darlegen und die Aussage, dass ich als Studentin kein Geld für einen Anwalt habe, hat aber gereicht. Für SchmuseToffee ist das aber keine Option, da ja die Eltern diejenigen sind, die sich damit rumschlagen müssen...
    Such das Gespräch mit der Vermieterin und finde raus, wie viel davon überhaupt stimmt oder ob nicht doch deine Eltern das ganze etwas aufbauschen.
    LG

  • Zitat von Lamya

    Ich verstehe nicht, weswegen in unserer heutigen Welt alles sofort vor Gericht ausgetragen werden muss. Der erste Schritt sollte in solchen Fällen immer ein persönliches Gespräch sein - vor Gericht streiten kann man im Zweifel am Ende immer noch.

    Das Problem dabei ist, dass die Vermieterin droht und Macht beansprucht, die ihr nicht zusteht "Wenn ihr nicht tut was ich sage, werfe ich euch raus!". Die rechtliche Lage kann dafür sorgen, dass die Vermieterin von ihrem eingebildeten hohen Podest runterkommt und ein faires Gespräch auf Augenhöhe überhaupt möglich ist.

  • Zitat von TeeEi

    Das Problem dabei ist, dass die Vermieterin droht und Macht beansprucht, die ihr nicht zusteht "Wenn ihr nicht tut was ich sage, werfe ich euch raus!". Die rechtliche Lage kann dafür sorgen, dass die Vermieterin von ihrem eingebildeten hohen Podest runterkommt und ein faires Gespräch auf Augenhöhe überhaupt möglich ist.


    Ja, ich verstehe durchaus was du meinst - mir persönlich (also wirklich nur mir persönlich - das muss am Ende jeder so machen wie er sich am wohlsten fühlt) wäre es aber zu sehr entgegengepoltert. Meine Strategie wäre es eben erst einmal zu versuchen die Situation zu deeskalieren. Sollte dies nicht funktionieren hat man immernoch die Möglichkeit sich auf das Recht zu beziehen. Vorallem da die Teilnehmerin noch bei ihren Eltern wohnt und nicht sicher ist ob diese überhaupt Interesse an bzw. Lust auf einen Rechtsstreit hätten, scheint mir dies ein vernünftiger Ansatz zu sein. Ich möchte damit nicht sagen, dass die Teilnehmerin sich nun gegenüber der Vermieterin duckmäuserisch verhalten sollte ;)


    Liebe Grüße
    Lamya

  • Ich finde deinen Beitrag sehr gut Lamya und ich denke, ich würde es ebenfalls mal auf diese Art versuchen. Es wäre nämlich auch wirklich interessant, was die Argumente der Vermieterin sind.


    Leider ist es aber auch so, dass es Leute gibt wie z.B. HikoKuraiko geschrieben hat. Vermieter, die Tiere praktisch hassen und auch einem kleinen Meerschweinchen andichten dass es stinkt und alles kaputt nagt. Solche Leute sind dann meist nicht umzustimmen und beharrend darauf, dass sie im Recht sind. Wenn die Vermieterin von der TE auch von der Sorte ist kann man wohl nicht anders als sich auf das Gesetzt zu berufen.


    Aber es ist sicherlich richtig, dass man erst mal das Gespräch sucht um herauszufinden, was die Vermieterin für eine Person ist und ob sie mit sich reden lässt. Wichtig wäre auch herauszufinden, ob die Vermieterin wirklich so rabiat gegen die Tiere vorgehen will oder ob evtl. die Eltern das Thema zu ernst nehmen.


    Wenn ich mich richtig besinne dann müsste man die Vermieterin nicht mal in die Wohnung lassen. Als Mieter hat man das Hausrecht und kann selbst bestimmen, wen man in die Wohnung lässt. Da kein offensichtlicher Schaden oder Missbraucht der Wohnung besteht hat sie keinen Grund, einfach kontrollmässig wieder vorbei zu schauen.

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