Zitatauch eine Notstation kann mal die Aufnahme verweigern oder - und dies gilt für beide - eine Aufnahmegebühr verlangen. Bei dem Leihtier verpflichtet sich aber der Besitzer, das Tier auf jeden Fall und kostenfrei zurückzunehmen. Dadurch entfällt die Sorge des Halters, was mit dem verbliebenen Schwein passiert, da eine anderweitige Vermittlung oft schwierig ist.
Naja wir verlangen weder eine Aufnahmegebühr, noch verweigern wir eine Aufnahme von einem Tier von uns. Das steht so im Vertrag drin und daher gibt es für uns da keinen Unterschied.
Aber wir wollen vorher wissen ob es voraussichtlich wieder zurück kommt, denn dann wird der neue Partner ein jüngerer, der dann wenn er wieder da ist nochmal in ein endgültiges zu Hause vermittelt werden kann.
Man muss dabei aber immer bedenken dass es zwischen Züchtern und NS immer Unterschiede gibt.