• Laufen so die Gomopa-Machenschaften ab?


    Wir haben uns mal ein bisschen schlau gemacht. Es war auch nicht wirklich schwer, hinter die Taktik und Geschäftspraktiken von Gomopa und Klaus Maurischat zu kommen. Denn wer schon einmal (oder wie im Falle von Klaus Maurischat auch mehrfach!) vorbestraft ist, der hinterlässt eine dicke fette Spur im Internet…


    Eine Hypothese


    Nehmen wir ein hypothetisches Beispiel: Mal angenommen, Sie sind ein Unternehmer mit einer gut gehenden Firma, die einen exzellenten Ruf genießt, wie wäre es da, wenn Ihnen jemand einfach so androht, er veröffentliche „schlimme Dinge“ über Sie und Ihr Unternehmen. Sie wären geschockt, richtig?! Vor allem, weil Sie ein sauberer Geschäftsmann sind. Ihrem Erpresser ist das aber völlig egal, der nur eines will: Mit wenig Arbeit an viel Geld kommen. Da aber auf legalem Wege mit ihm niemand mehr etwas zu tun haben möchte (immerhin ist er mehrfach vorbestraft – und nicht nur wegen eines einfachen Kaufhausdiebstahls als 15-jähriger), sucht sich der „kleine Klaus“ eine neue Geldquelle. Er nimmt sich das Geld von ehrbaren Geschäftsleuten.


    Weiter in unserem Beispiel: Sie bekommen also Post und sollen zahlen. Wie aber kann eine solche Zahlung abgewickelt werden? Haben Sie schon einmal eine „Rechnung über Erpressungsleistungen“ in den Händen gehalten? Wohl kaum. Man muss also etwas findiger sein: Sie bekommen einen „Beratungsvertrag“ angeboten. Der „kleine Klaus“ wird nun – in einem Markt, von dem er null Ahnung hat! – Ihr Berater. Sie, der Sie das Geschäft von der Pike auf gelernt haben und sowohl den Markt als auch Ihre Kunden kennen, brauchen also ab sofort einen Berater. Aha! Das Interessante dabei: Ihr Berater braucht gar keine Ahnung vom Geschäft zu haben. Er hat vorsorglich ein paar gar nicht nette Unwahrheiten über Sie im Internet publiziert. Versuchen Sie mal, die einfach zu löschen: Sie werden sich die Zähne ausbeißen! Außerdem operieren sie offiziell nicht von Deutschland aus. Obwohl sie vielleicht in Vörden oder Krefeld wohnen. Sie als Geschädigter, als hinterhältig Erpresster, haben jedenfalls keine Chance, etwas gegen diese Machenschaften zu unternehmen. Deswegen sind Sie vielleicht geneigt, dennoch einem „Beratungsvertrag“ zuzustimmen.


    Der Beratungsvertrag. Ein branchenübliches Instrument. Nur verlangt man ein etwas branchenunübliches Honorar von Ihnen. Es liegt vielleicht im unangenehmen sechsstelligen Bereich. Sie schlucken. Aber was sollen Sie machen? Die Veröffentlichungen können Sie Ihre komplette Existenz kosten. Also entschließen Sie sich erst einmal zu bezahlen. Doch hört der Spuk dann auf? – nein! Die Dateien werden nur in einen gesicherten internen Bereich verschoben – sie sind jederzeit wieder abrufbar! Und damit landen Sie in der Spirale der Erpressung. Denn was einmal funktioniert hat, kann immer wieder funktionieren. Solange, bis Ihnen und Ihrer Firma endgültig die Luft wegbleibt.