Meerschweinchen Krankheiten / Gesundheit

Tierarzt verklagen.?

Umgang mit kranken Schweinchen, Therapien, Medikamente und Heilungsverlauf.

  • Hallo.
    am 8.6.2012 mussten wir nun endlich unsere meerschweinchendame einschläfern lassen.
    sie hatt zuerst durchfall. dann haben wir für 2 wochen eine heu diät verschrieben bekommen. am ende der 2 wochen, lag das meerschweinchen dann nur noch im käfig herum. dann sind wir zum TA gefahren, und er sagt es habe eine chronische darmentzündung. bei dem anderen meerschweinchen wurden eierstock zyzsten festgestellt. nach ein paar tagen, hat das meerschweinchen was nur noch rumlag, nichts mehr gefressen. wir haben es zwangsernährt. 3 tage, jede 2. stunde. auch in der nacht .. also tag und nacht. dann sind wir zum arzt. wir haben ultraschall machen lassen, und da war sich der TA plötzlich nicht mehr so sicher was es hat (angeblich. doch er wusste, das es krebs hatte, hat uns es nur nicht gesagt). dann sind wir jeden tag in die tierklinik gefahren, um den meerschweinchen eine infosion zu geben. der Ta hat aber gewusst, dass es nichts mehr wird. er wollte nur sein geld haben. .. so und dann am ende hat er uns es schließlich doch gesagt. wir haben es mehr als eine woche leiden lassen, und wir wussten es noch nicht mal. der TA wollte nur sien geld. wir haben da genau 156,27 euro da gelassen.


    nun meine frage: darf..kann ich den Ta verklagen, dafür?

  • Nein.


    Ein Tierarzt ist kein Wundermensch auch er kann nicht jedem tier helfen oder alles herausfinden was es hat.
    Sicher hätte er dann irgendwann sagen können es bringt nichts mehr aber vllt hatte er hoffung?. Mir verklagen kommst du da nicht weiter.

  • Auch wenn eine reine Heudiät bei einem Durchfallschweinchen völlig fehl am Platz ist und wenn er euch verschwiegen hat, dass das Tier Krebs hat, ist das zwar ein nicht nachvollziehbares Unding, dennoch wirst du wohl mit einer Klage wenig erreichen. Aber du hast gesagt er hat eingestanden das er wußte das es Krebs ist? Vielleicht kann man eine Anzeige machen wegen Tierquälerei, denn dann wurden dem Schweinchen vermeidbare Leiden zugefügt (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz).
    Leider müsst ihr ein Fehlverhalten beweisen können was im Zweifelsfall die Konsultation eines Sachverständigen bedeutet. http://www.aerztezeitung.de/pa…slast-klage-tierarzt.html


    Wenn ich das richtig verstanden habe könnte man immerhin eine Beschwerde bei der Tierärztekammer einlegen.

  • Mörphie das tut mir echt leid,was euch passiert ist...aber den Tierarzt zuverklagen wird wohl recht schwer...
    ich habe vor ein paar wochen bei einem tierarzt gearbeitet und er war ein sehr direkter mann und sagte auch es gibt tierärzte,denen geht es mehr ums geld als um das leid der tiere,aber er,sagte den menschen eben direkt was sache ist,weil es ihm nicht ums geld ging...das einzige was dir bleibt,ist wohl dort nie wieder hinzugehen ,um seine geschäfte nicht weiter zu unterstützen...

  • Warum hast du dir keine zweite Meinung eingeholt?


    Wenn ich merke, mein TA tritt auf der stelle und es gibt keine Veränderungen, hole ich mir eine zweite Meinung ein.

  • 1. TA verklagt man nicht, sondern meldet sie bei der zuständigen Tierärztekammer wenn grobe Verstöße vorliegen.


    2. Ohne eine Sektion des toten Tieres ist Punkt 1 sinnlos, da kein Beweis für vermutete Krankheit vorliegt.


    und 3. hast du keinen Beweis OB er es tatsächlich vorher wusste. Nach deiner Beschreibung klingt es eher so, als würdest du JETZT wo das Schwein nicht gerettet werden konnte davon AUSGEHEN. Aber wer sagt dir, dass es wirklich so war und er es vorher wusste?

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