Ich kann nur zustimmen! Das hast du gut gemacht, und wie ich geforscht habe, denke ich nicht das du dir große Sorge wegen der Anzeige machen musst
Mach dir trotzdem noch nen schönen Abend!
Liebe Grüße
Allgemeines
Rechtliche Frage, dringend!
Allgemeine Themen rund um Meerschweinchen, die in keine andere Kategorie passen.
- Zuckerschnute
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Leute gibt es, nein nein nein. Die sollen froh sein, dass du die Schweinchen wieder zurückgenommen hast!!!
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Hana, was hast du denn beim Forschen gefunden? Bin auch bissl am suchen. Aber ehrlich gesagt bin ich wirklich Tiefenentspannt, ich bin irgendwie froh, dass die Kleinen wieder bei mir sind und nicht mehr bei solchen Menschen, mache mir aber nun natürlich Gedanken wo ich sie unter bekommen könnte. Habe kaum noch Platz.
Euch allen auch noch einen schönen Abend -
Ich hab ne geraume Zeit gegoogelt und mich von einer auf die nächste Seite geklickt...
Also das was ich rausgefunden habe ist, eig. nur das du im Recht bist wegen dem Allerie-Test, das dieser immer vorher gemacht werden sollte und das ärztlich bestätigt werden sollte, und ich persönlich finde diese ganze Geschichte sehr lächerlich, was die Frau da abgezogen hat. Damit würde sie nirgendwo durchkommen...
Ich frag mal meinen Papa, der ist Polizist.. -
Super, dass du, bzw ihr euch durchgesetzt habt!
Ich hoffe, dass die beiden bald ein neues zu Hause finden.Ich glaube das mit der Anzeige war nur eine leere "Drohung". Einfach mal abwarten, ich glaube nicht, dass da noch was kommt, zumindest hoffe ich das.
lg
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Ich habe jetzt auch was passendes gefunden:
1.8 Umtausch- und / oder Rückgaberecht?
Vielfach wird die Meinung vertreten, ein Tier könne bei Nichtgefallen - wie beim Haustürgeschäft - innerhalb einer bestimmten Frist «umgetauscht» oder gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Dies trifft jedoch nicht zu, ausser der Käufer habe mit dem Verkäufer ein besonderes Umtausch- oder Rückgaberecht vereinbart (vgl. «Kauf auf Probe» oder unter Bedingung, Ziff. 1.7). Gewöhnliche Tierkäufe können hingegen nur in Ausnahmefällen gegen den Willen des Verkäufers wieder aufgelöst werden, etwa dann, wenn ein sogenannter Grundlagenirrtum (Art. 24 OR) vorliegt. Eine Auflösung des Vertrags ist ferner möglich, wenn der Käufer getäuscht (Art. 28 OR) wird. Zu betonen ist, dass ein Grundlagenirrtum nur in den seltensten Fällen vorliegen dürfte, und auch eine Täuschung in der Praxis sehr selten vorkommt.
Die beiden werden kastriert, habe ich beschlossen. So bekomme ich sie wesentlich besser vermittelt und kann einen sogar selbst behalten =)
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Das ist doch super!
Mein Papa meinte, du brauchst dir keine Sorgen zu machen, hat das was du gefunden hast ja auch bestätigt
Wie alt sind die Beiden nochmal? -
ach wie beruhigend =)
Also der eine ist im Oktober geboren und der andere ist ca. 1 Jahr alt
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es wurde schon fast alles gesagt. Zum Zustand der Tiere fällt mir auch nix mehr ein! :shock: nun ja!
Was ich persönlich allerdings nicht verstehe, warum nicht wenigtens der "Käfigwert" zurückerstattet wurde. Dass die Schutzgebühr für die 2 Tiere nicht erstattet wird, ist ja okay, aber ein bisschen Entgegenkommen wäre auch nicht schlecht. Ich persönlich hätte mich zumindest darüber geärgert, da kann ich die Dame schon auch ein bissl verstehen! Klar ist es für dich kein Muss, aber ein "kann".
nächstes mal halt besser schriftlich festhalten
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mäusle, es wäre auch ein kann geworden wenn die beiden mir nicht direkt so blöd gekommen wären. ich habe ja angeboten das sie mit nur die Tiere da lässt und alles andere mitnimmt. das wollte sie nicht. sie hat dann alles mitgenommen, was sie dazu gekauft hatte.