Meerschweinchen als Untermieter
Meerschweinchen in Mietwohnung / Mietvertrag
in Meerschweinchen HaltungMeerschweinchen in der Mietwohnung bergen immer mal wieder Ärger mit dem Vermieter oder den Nachbarn, vor allem wenn in dem Mietvertrag in einem Passus ausdrücklich Tierhaltung untersagt wurde. Doch worauf bezieht sich „Tierhaltung“ im Mietvertrag und sind Meerschweinchen im Zweifel genehmigungspflichtig wenn man zur Miete wohnt? Was sagt das Mietrecht dazu?
Wohnt man nicht im Eigentum, sondern in einem Mietverhältnis, also in einem Mehrfamilienhaus oder auch einem gemieteten Einfamilienhaus, muss man noch lange nicht auf Meerschweinchen verzichten.
Dies gilt auch, wenn in Deinem Mietvertrag in einer Klausel ausdrücklich die Tierhaltung verboten wurde. Denn die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Meerschweinchen gehören, sind von einem derartigen Passus gar nicht betroffen bzw. derartige Klauseln sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit festgestellt hat.
Die Klauseln im Mietvertrag
Typische Klauseln im Mietvertrag, die sich auch heute noch in Vordrucken im Internet finden, sind z.B.:
Darf in keiner Haltung fehlen:
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- Tierhaltung ist untersagt
- Die Haltung von Tieren ist grundsätzlich untersagt
- Tierhaltung mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
- Tierhaltung nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters
Derartige Klauseln im Mietvertrag, die die Haltung von Tieren grundsätzlich untersagen, sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof stellte hierzu klar, dass generelle Tierverbote vom Vermieter nicht über den Mietvertrag ausgesprochen werden können.
Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“ hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.
Der Bundesgerichtshof hat zudem in einer Mietsache in selbigem Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 klar gestellt, dass die Haltung von Kleintieren zum normalen, vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung gehört.
Was sind Kleintiere?
Die Definition was zu Kleintieren zu zählen ist und was nicht hat der BGH in seinem Urteil ebenfalls klar gestellt. Zu den Kleintieren gehören somit:
- Frettchen
- Hamster
- Kaninchen
- Meerschweinchen
- Rennmäuse
- Wellensittiche
- Zierfische
sowie ähnliche Tiergattungen. Ausdrücklich ausgenommen sind Hunde und Katzen, welche nicht zu den Kleintieren zu zählen sind. Meerschweinchen können also, da es sich um Kleintiere handelt, als Haustiere in einer Mietwohnung bzw. in einem Mietverhältnis ohne besondere Genehmigung immer vom Mieter in der Wohnung gehalten werden.
Einschränkung der Kleintierhaltung im Mietverhältnis
Der BGH hat außerdem klargestellt, dass die Haltung nur dann ohne weitere Genehmigung oder Inkenntnissetzung des Vermieters erfolgen darf, wenn es sich um Kleintiere in üblicher Zahl gemessen an der Wohnungsgröße handelt. Wer also nun in seiner 60qm Wohnung 20 Meerschweinchen hält, bekommt unter Umständen trotzdem ein Problem – wahrscheinlich nicht nur mit dem Vermieter sondern auch mit dem Tierschutz!
Allerdings ist auch insofern Vorsicht geboten, als dass die artgerechte Haltung einer ganzen Gruppe in einem großen Käfig oder mit freiem Auslauf in der Mietwohnung schnell als nicht mehr „in üblicher Zahl“ oder „in üblicher Weise“ aufgefasst werden kann.
Wer nun eine kleine Gruppe Meerschweinchen in seiner Wohnung hält, hat, sofern er sie richtig hält (keine Geruchsbelästigung, keine außergewöhnliche Dreckentwicklung) wohl nichts zu befürchten. Wer in einer Mietwohnung jedoch Meerschweinchen zu züchten beginnt, kann auch hier Probleme bekommen:
Meerschweinchenzucht in Mietwohnung
Die Tierzucht, also auch die Züchtung von Meerschweinchen in einer Mietwohnung, ist grundsätzlich eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung, da die vom Vermieter dem Mieter bereitgestellte Wohnung nur bestimmungsgemäß genutzt werden darf – was die Tierzucht generell ausschließt.
Meerschweinchen auf Balkon/ Terrasse
Unmut könnte man sich ebenfalls einfangen, wenn man seine Meerschweinchen in Außenhaltung auf dem Balkon oder der Terrasse hält, sofern dies von einem anderen Mieter als Belästigung empfunden wird. Herunterfallendes Streu, Quiekgeräusche oder gar „Ekel“ vor Kleintieren sind hier typische Beschwerden bei denen der Vermieter handelt. Wenn Du auf Nummer sicher gehen will schließt Du Dich bei einer gewünschten Außenhaltung am besten mit den weiteren Mietparteien kurz.
Mietwohnung / Mietvertrag im Meerschweinchen Forum
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Meeris in Mietwohnung
Angel_155 Allgemeines 23. August 2012